"Beraten und verkauft?"

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Die Finanzkrise hat zu tiefem Vertrauensverlust und Unsicherheiten bei Anlegern geführt. Viele sind verzweifelt, weil Ihre Banken ihnen viel zu riskante Wertpapiere empfohlen haben und sehen sich nun dem vermeintlichen "Goliath" gegenüber.

Jüngste Entscheidungen zeigen, dass Inhaber von sog. "gerissenen" Zertifikaten (z.B. Lehman-Zertifikate), es nicht leicht haben werden, Ansprüche auf Schadensersatz gegen Banken durchzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat zwar in seiner Entscheidung vom 07.10.2008, Az.: XI ZR 89/07, nochmals deutlich gemacht, dass eine Bank zu mehr als einer bloßen "Plausibilitätsprüfung" verpflichtet ist, vielmehr müsse sie ein Anlageprodukt, welches sie in ihr Anlageprogramm aufnehmen und empfehlen will, mit "banküblichem Sachverstand prüfen". Erweckt eine Bank den Eindruck, ein Anlageprogramm mit positivem Ergebnis geprüft zu haben, so hat sie die Interessenten über erkennbare Risiken und Bedenken gegen die Bonität oder Seriosität des Initiators aufzuklären. Zudem sind grundsätzlich die besonderen Umstände jedes Einzelfalles zu prüfen. Welche Aufklärungspflichten hat die vermittelnde Bank oder auch der Anlagenvermittler? Wie weit geht die Beratungspflicht und besteht eine Beratungs- oder Warnpflicht für die Dauer der Anlage? Ist die Bank ihrer Verpflichtung nachgekommen, den Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angehört und in welchem Umfang seine Forderungen abgesichert sind? Wurde der Anleger insoweit über die wesentliche Produkteigenschaft aufgeklärt, dass z. B. Lehmann-Zertifikate von keinem deutschen Einlagesicherungssystem erfasst werden? Bei ausgehändigten Verkaufprospekten stellt sich die Frage nach deren Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf fehlende Warnhinweise. Hier wird deutlich, dass Verletzungen von Aufklärungs- und Beratungspflichten durch Bankberater oder Anlagevermittler durchaus mannigfaltiger Art sein können und die Ansatzpunkte anwaltlicher Arbeit von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

Als Inhaber "gerissener Zertifikate" ist es in jedem Falle empfehlenswert, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf Haftungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird nach Prüfung des Einzelfalles unter Beachtung und Ausschöpfung aller Möglichkeiten etwaige Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Kosten hierfür werden von jeder Rechtsschutzversicherung getragen.

Claudia Petrikowski

Rechtsanwältin

Laux Rechtsanwälte


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