Beratungshilfe für Unterhalt bei Wohnsitz im Ausland

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Kompetenter Rechtsrat kostet Geld. Benötigen Sie Rechtsrat, haben Sie bei geringem Einkommen Anspruch auf Beratungshilfe. Dafür benötigen Sie einen Beratungshilfeschein. Ihr Anwalt rechnet die anwaltliche Gebühr dann mit der Gerichtskasse am Amtsgericht ab. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland Unterhalt geltend machen möchten, haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe hat den Zweck, dass Sie sich in rechtlichen Angelegenheiten fach- und sachkundig durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen können. Die Kosten für die Beratungshilfe übernimmt die Staatskasse. Grund ist, dass auch Bürger mit geringem Einkommen sich rechtlich beraten lassen und soweit erforderlich, vertreten lassen können. Sie erhalten Beratungshilfe, wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht die finanziellen Mittel aufbringen können, um die anwaltliche Beratung aus eigener Tasche zu bezahlen.

Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherung hat Vorrang

Sind Sie rechtsschutzversichert oder über die Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert, haben Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe. In den allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen können Sie nachlesen, dass die Versicherung die anwaltliche Erstberatung auch in familienrechtlichen Angelegenheiten bezahlt. In diesem Fall legen Sie Ihrem Anwalt am besten die Kopie der Versicherungspolice vor oder benennen zumindest die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft und Ihre Rechtschutzversicherungsnummer. Dann kann der Anwalt die Versicherung direkt kontaktieren und seine Gebühr direkt abrechnen. Natürlich können Sie sich auch selber die Deckungszusage der Versicherung einholen und damit zum Anwalt gehen. Die Rechtschutzversicherung übernimmt aber nicht die Kosten für Ihre Unterhaltsrechtsstreitigkeit vor Gericht.

Was ist, wenn Sie im Ausland wohnen?

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland und möchten Unterhalt gegen Ihren in Deutschland wohnenden Ex-Partner geltend machen, werden Sie gleichfalls daran interessiert sein, sich von einem im deutschen Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin in Deutschland beraten zu lassen. Die Beratung kann auch fernmündlich oder über eine Videoschaltung erfolgen. Die Beratung ist nicht davon abhängig, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

Um in Deutschland Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie im Regelfall das Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe “ ausfüllen. Haben Sie hingegen Ihren Wohnsitz im Ausland, ist ein dafür nach der EU-Prozesskostenhilferichtlinie speziell vorgesehener Vordruck nach der EU-Prozesskostenhilfevordruckverordnung (EuPKHVV) zu verwenden. Die Prozesskostenhilferichtlinie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark nach dem Brexit auch nicht mehr für Großbritannien.

Haben Sie Ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, ist die Prozesskostenhilferichtlinie nicht anzuwenden. Sie erhalten dann keine Beratungshilfe, zumindest keine Beratungshilfe in Deutschland. Ob Sie Beratungshilfe in Ihrem Aufenthaltsstaat erhalten, hängt davon ab, ob Ihr Aufenthaltsstaat ein entsprechendes Hilfsangebot vorhält.

Welches Amtsgericht ist für Sie zuständig?

Wohnen Sie im Ausland, ist das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht Ihr Ansprechpartner. Dieses gilt als „Übermittlungsstelle“ für Ihren Antrag auf Beratungshilfe. Ihr Antrag wird dann nach Deutschland übermittelt. In Deutschland ist dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein „Bedürfnis für Beratungshilfe“ auftritt. Im Regelfall wird dies das Amtsgericht am Wohnort Ihres unterhaltspflichtigen Ex-Partners sein. Ihr Antrag ist in Deutschland ein „eingehender Antrag“ auf Bewilligung von grenzüberschreitender Beratungshilfe, wenn Sie Ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Sie erhalten Beratungshilfe, wenn und soweit Sie finanziell bedürftig sind und die anwaltliche Beratung nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Zum Nachweis Ihrer Einkommensverhältnisse sind Ihrem Antrag

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Arbeitslosengeldbescheid,
  • Rentenbescheid
  • oder sonstige geeignete Nachweise beizufügen.

Da Aufwendungen berücksichtigt werden, sollten Sie auch einen Nachweis über Ihre Miete oder Ihre eventuelle Belastung als Immobilieneigentümer führen.

Wann benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Bedürftigkeit?

Die Prüfung, ob Sie wirtschaftlich bedürftig sind, kann in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedlich beurteilt werden. So gelten Sie möglicherweise in Deutschland als nicht bedürftig, während Sie beispielsweise in Ihrem Aufenthaltsstaat mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als bedürftig gelten. Umgekehrt kann es sein, dass Sie in Ihrem Aufenthaltsstaat mit höheren Lebenshaltungskosten zurechtkommen müssen. Diese können als besondere Belastung vom Einkommen abzuziehen sein. Gelingt der Nachweis, dass Sie wegen unterschiedlich hoher Lebenshaltungskosten die Kosten für eine anwaltliche Beratung nicht aufbringen können, erhalten Sie Beratungshilfe.

Sie benötigen dann eine Bescheinigung über die Bedürftigkeit, soweit die Voraussetzungen für die Beratungshilfe nach den nationalen Vorschriften in Ihrem Aufenthaltsstaat erfüllt sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie vom Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz im Aufenthaltsstaat zuständig ist.

Müssen Anwälte Beratungshilfe erteilen?

Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren. Anwälte dürfen die Beratung im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen. Es empfiehlt sich, mit dem Anwalt vorher darüber zu sprechen, ob er/sie zu den Bedingungen der Beratungshilfe für Sie tätig werden kann. Macht der Anwalt einen eher desinteressierten Eindruck, kann es besser sein, wenn Sie das Gespräch beenden und einen anderen Anwalt kontaktieren.

Sie zahlen nur 15 € Eigenanteil  

Wurde Ihnen Beratungshilfe gewährt, dürfen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens beraten lassen. Sie zahlen im Regelfall lediglich einen Eigenanteil von 15 €. Der Anwalt kann auf diese Gebühr ausnahmsweise aber auch verzichten, wenn Sie nachweislich auch diese 15 € nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Mehr als diese 15 € darf der Anwalt aber auch nicht verlangen. Sollte der Anwalt aus irgendeinem Grund eine höhere Bezahlung einfordern, muss er Sie von vornherein darauf hinweisen und eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Das zuständige Amtsgericht kann Ihren Antrag auf Bewilligung von Beratungskostenhilfe ablehnen, wenn der Antrag offensichtlich unbegründet ist, der Antrag nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist oder Ihr Einkommen über der Bewilligungsgrenze liegt. Gegen den ablehnenden Beschluss gibt es den Rechtsbehelf der Erinnerung. Die Erinnerung ist nicht fristgebunden. Erinnerung bedeutet, dass Sie dem Gericht schriftlich vortragen, warum Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags nicht einverstanden sind. Soweit Sie bereits vorher einen Anwalt kontaktiert haben, kann sich empfehlen, dass Sie den Anwalt informieren und gemeinsam besprechen, ob eine Erinnerung Aussichten auf Erfolg hat.

Was dürfen Sie von einer Beratungshilfe erwarten?

Die Beratungshilfe dient Ihrer rechtlichen Orientierung. Möchten Sie den Unterhalt gerichtlich in Deutschland einklagen, können Sie für die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diesen Antrag stellt der Rechtsanwalt am besten mit Ihrem Antrag zur Regelung des Unterhalts bei Gericht. Bestenfalls übernimmt die Staatskasse dann die Verfahrenskosten für das gesamte Unterhaltsverfahren.

Alles in allem

Möchten Sie sich anwaltlich in Deutschland beraten lassen, sollten Sie Kontakt zu einem im Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin aufnehmen. In einem ersten Informationsgespräch informieren Sie sich, inwieweit die Voraussetzungen erfüllt sind, dass Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes im Ausland Anspruch auf Beratungshilfe in Deutschland haben.

Foto(s): iurFRIEND

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