Beratungsprotokoll: Vorformulierte Antworten erfordern Freitextfeld

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Ausgangslage für das Beratungsprotokoll seit dem 01.01.2010 ist die EU-Finanzmarkt-Richtlinie, umgesetzt zum 1.11.2007. Demnach besteht die Pflicht zur Beurteilung der Geeignetheit des konkreten Geschäftes, das den Kunden durch das Bankinstitut empfohlen wird. Zu prüfen war und ist, ob das konkrete Geschäft den Anlagezielen des Kunden entspricht. Ferner ist zu prüfen, ob die Anlagerisiken für den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend tragbar sind. Auch, ob der Kunde mit seinen Kenntnissen die hieraus erwachsenen Anlagerisiken verstehen kann. Die Konkretisierung bei der Einholung der Kundenangaben ergibt sich aus der WpDVerOV.

Bei der Einholung von Angaben über die Risikobereitschaft gibt es allerdings keinen einheitlichen Maßstab. Es ist den Instituten überlassen, wie die Risikobereitschaft umschrieben wird. Die Fragen nach der Risikobereitschaft können unterschiedlich sein.

Das gleiche gilt für die Einholung von Angaben über den Zweck der Anlage (etwa Liquidität, Vorsorge, Vermögensaufbau, Ausbildung etc.).

Bei den einzuholenden Kundenangaben sind die Antwortmöglichkeiten allerdings vorformuliert in Bezug auf die Erkenntnisse und Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse des Kunden und die Anlageziele. Damit gibt das Institut das Raster vor.

Daneben müssen allerdings nach Auffassung der BaFin Freitextfelder zur Dokumentation der individuellen Angaben des Kunden gemacht werden. Hierbei handelt es sich um Informationen über die persönliche Situation des Kunden einschließlich der nach § 31 Abs. 4 WpHG einzuholenden Angaben. Das Freitextfeld muss ebenfalls die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung im Verhältnis von 1 : 1 enthalten. Der Kunde muss den Freitext auch lesen können. Wenn er sagt: „Ich will Sicherheit", muss dieses so dokumentiert werden. Bisher fehlte das Freitextfeld häufig beim Beratungsprotokoll. Die förmliche Protokollierung der Kundenäußerungen ist zeitaufwändig, umständlich, aber wichtig. Deshalb wird sie häufig unterlassen. Diese Erkenntnisse decken sich mit den Konsumentenforschungen der Verbraucherzentralen.


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