Berechtigt eine vorrübergehend erhöhte Verkehrslärmbelästigung zur Mietminderung?
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Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob eine vorrübergehend erhöhte Verkehrslärmbelästigung durch einer innerstädtische Straßenumleitung zur Mietminderung berechtigt. Ein Mieter hatte gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung geltend gemacht, weil vor seinen Fenstern viel mehr Verkehr vorbeibrauste als vorher. Der BGH hat entschieden, dass dies nicht zur Mietminderung berechtigt, weil es in Innenstadtlagen üblich ist, dass es vorübergehende Umleitungen und damit höheren Lärm gibt. Im Mietvertrag war auch nichts Besonderes dazu vereinbart worden.
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