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Berechtigungsanfrage BVB Merchandising GmbH wegen Angebot auf Facebook

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Erneut wurde uns eine sogenannte Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH gegen einen unserer Mandanten vorgelegt. Wie wir bereits mehrfach berichteten, spricht die BVB Merchandising GmbH sowohl markenrechtliche Abmahnungen als auch in manchen Fällen markenrechtliche Berechtigungsanfragen aus.

Der Unterschied zwischen einer Berechtigungsanfrage und einer Abmahnung besteht darin, dass im Rahmen einer Berechtigungsanfrage noch kein konkreter Unterlassungsanspruch mit den entsprechenden Kosten geltend gemacht wird. Es handelt sich untechnisch gesprochen daher um eine sogenannte „Vorstufe“ der Abmahnung. 

Wird jedoch auch auf eine Berechtigungsanfrage nicht richtig reagiert, kann dieser eine kostenpflichtige Abmahnung nachfolgen. Die Kosten, die regelmäßig durch die BVB Merchandising GmbH im Rahmen von Abmahnungen geltend gemacht werden, liegen zwischen ca. 1.200,00 € sowie ca. 2.300,00 €. Neben diesen Abmahnkosten werden sodann auch noch vom Grunde her Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht. 

Die Besonderheit in der uns hier vorliegenden Berechtigungsanfrage besteht darin, dass sich die BVB Merchandising GmbH durch ihre Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen auf ein Angebot bei Facebook bezogen haben. Unsere Mandantschaft wird insofern vorgeworfen, eine entsprechende Lampe über ihr Facebook Profil angeboten zu haben. Bisher liegen uns lediglich Anfragen vor, bei denen insbesondere die Marktportale eBay sowie eBay-Kleinanzeigen in den Fokus der BVB Merchandising GmbH geraten sind.

Insofern ist zu befürchten, dass nunmehr auch andere Portale durch die BVB Merchandising GmbH im Hinblick auf etwaige Markenrechtsverletzungen überprüft werden.

In Fällen einer Berechtigungsanfrage bietet es sich insoweit an, mit einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung hierauf zu reagieren. Dies führt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dazu, dass Ihnen gegenüber eine berechtigte Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann. Wir raten jedoch dringend davon ab ggfs. selber eine solche vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verfassen, da diese fehlerhaft sein kann, oder andernfalls zu weitreichend. 

Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns unverbindlich im Falle des Erhalts einer Berechtigungsanfrage kontaktieren. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und verfügen als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz über sehr viel Erfahrung in diesem Bereich. Auch kennen wir Ihren Gegner in diesem Fall aus zahlreichen Fällen bestens

Senden Sie uns gerne Ihre Berechtigungsanfrage oder auch Abmahnung an unsere E-Maildresse zu oder Sie rufen uns einfach an.


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