Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen iAd BVB Merchandising

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Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits eine sehr hohe Anzahl an Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vertreten. Nun wurde uns ein neuerliches Schreiben der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vorgelegt, welches selbst noch keine Abmahnung darstellt.

Das zweiseitige Schreiben beinhaltet zunächst die Information, dass die BVB Merchandising GmbH Rechteinhaberin an der Marke „BVB“ sei. Sodann wird darauf eingegangen, dass unsere Mandantschaft eine „Pumphose“ über die Internethandelsplattform eBay zum Kauf angeboten haben soll. Das Schreiben endet mit der Aufforderung, bis zu einer bestimmten Frist gegenüber der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen Stellung zu nehmen, warum die „Pumphose“ mit der Marke „BVB“ beworben wurde. Weitere Aufforderungen oder Geltendmachung von Ansprüchen beinhaltet das Schreiben nicht. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass „der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum“ stehe.

Es handelt sich um eine Berechtigungsanfrage, bei der dem Gegner eine Gelegenheit eingeräumt wird, sich dazu zu äußern, ob er ggf. ein Schutzrecht verletzt hat.

Haben Sie ebenfalls ein solches Schreiben der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen erhalten?

Wir raten dazu, bereits in diesem frühen Verfahrensstadium anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann die Verteidigung gegen eine etwaige Folgeabmahnung, sollte tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben sein, optimal erfolgen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist auf das Gebiet des Markenrechts höchst spezialisiert und kann Ihnen im Falle eines solchen Schreibens optimal vertreten.

Tipp:

Insbesondere kann bereits zu diesem frühen Verfahrensstadium eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden, wenn eine anwaltliche Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, d. h. es sich bei dem Produkt um keine Originalware der BVB Merchandising GmbH handelt. Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung sorgt dafür, dass die sogenannte Wiederholungsgefahr bereits vor Ausspruch einer kostenpflichtigen Abmahnung ausgeräumt wird. Dadurch ist es der abmahnenden Kanzlei nicht mehr möglich, die für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches geforderten meist sehr hohen Anwaltskosten zu fordern.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben, eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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