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Berechtigungsanfrage iOcean UG (haftungbeschränkt)

  • 2 Minuten Lesezeit

Einer meiner Mandanten erhielt eine Berechtigungsanfrage der iOceanUG (haftungsbeschränkt). Das Schreiben datier bereits aus dem Dezember 2020. Per Folgeschreiben vom 12.01.2021 wurde nun erinnert.

An was wird eigentlich genau erinnert?

Das Schreiben ist mit der Überschrift „Berechtigungsanfrage“ betitelt. Die iOcean UG gibt an über www.schuh--werk24.de Schuhe zu vertreiben. Bereits die Aufmachung der Webseite lässt erhebliche Zweifel an einer tatsächlichen Marktteilnahme im geschäftlichen Verkehr aufkommen.  Mein Mandant wird aufgefordert mitzuteilen, welche aktuelle Herstellerangabe er zugrunde legt, um in dem betroffenen Angebot mit einer entsprechenden unverbindliche Herstellerverkaufspreisempfehlung (UVP) zu werben.

Sollte die Angabe der UVP nicht der aktuellen Herstellerangabe entsprechen, wird in der Abmahnung zu Unterlassung aufgefordert. Darüber hinaus wird folgendes für diesen Fall gefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung in Höhe von 326,31 Euro (Streitwert 3.000€)

Ratschlag:

Aus meiner Sicht ist die konkrete Berechtigungsanfrage, insbesondere mit dem Zusatz der Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für den Fall, dass keine Berechtigung zum angesprochenen Handeln vorliegt, kritisch zu beäugen. Seit dem 02.12.2020 sieht das Gesetz gegen unlauteren Wettbwerb (UWG) u.a. vor, dass für Verstöße gegen Informationspflichten (wie eine UVP Angabe) weder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung noch eine Erstattung der Abmahnkosten gefordert werden kann.

 

Die Kostenerstattung sollte im Falle der falschen oder fehlenden UVP zurückgewiesen werden. Ob die Abgabe einer „einfachen“ Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafenbewehrung sinnvoll ist, sollt in jedem Einzelfall individuell geprüft werden.

 

 

Grundregeln bei Berechtigungsanfrage/Abmahnung:

  • Keine Panik! Ruhe bewahren!
  • Fristen beachten!
  • Kein Kontakt zum gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt aufsuchen

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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