Berechtigungsanfrage der Nikon GmbH, Düsseldorf

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Namens und im Auftrag der Nikon GmbH, Tiefenbroicher Weg 25, 40472 Düsseldorf, stellen die Rechtsanwälte Beise & Munscheid, Düsseldorf, eine Berechtigungsanfrage an einen Online-Anbieter einer Kamera der Firma Nikon auf dem Marktplatz Rakuten.de.

Folgende Punkte sind Gegenstand der Berechtigungsanfrage:

1.

Die angesprochene Kamera der Firma Nikon wird auf dem Marktplatz Rakuten von dem Adressaten der Berechtigungsanfrage unter Verwendung einer Produktbeschreibung angeboten, welche den Ausführungen der Rechtsanwälte Beise & Munscheid nach „unter Urheberrechtsschutz“ steht. Es wird um zeitnahe Mitteilung gebeten, warum sich der Adressat des Namens und im Auftrag der Nikon GmbH versandten Schreibens berechtigt glaube, diese Produktbeschreibung zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.

2.

Ferner sei in dem Angebot ein Hyperlink auf die entsprechende Produktseite der Homepage der Nikon GmbH gesetzt. Dies sei nach Ziffer 2 der Nutzungsbedingungen für die Webseite sowie nach Urteil des EUGH vom 08.09.2016, C-160/15 unzulässig. Auch insoweit wird um Mitteilung gebeten, warum der Adressat sich berechtigt glaube, einen solchen Hyperlink zu setzen.

Berechtigungsanfrage – Was ist das?

Eine sog. Berechtigungsanfrage ist einer möglicherweise noch folgenden Abmahnung vorgeschaltes Auskunftsverlangen des Abmahners. Der Abmahner will damit zunächst den Sachverhalt aufklären und feststellen, ob sich der Adressat der Berechtigungsanfrage möglicherweise auf ihm eingeräumte Rechte beruft und diese prüfen. Mit der Berechtigungsanfrage werden noch keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht.

Berechtigungsanfrage erhalten? Reaktionsmöglichkeiten 

Bei einer Berechtigungsanfrage kann durch eine richtige Reaktion viel Geld gespart werden. Sollte sich jedenfalls herausstellen, dass Ansprüche des Gegners bestehen, sollte zum einen auf die Berechtigungsanfrage grundsätzlich reagiert werden und auch geprüft werden, ob ggf. vorbeugende Schritte einzuleiten sind und weitere unnötige (Abmahn-)kosten des Gegners präventiv vermieden werden können.

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