Bereiten Sie sich noch heute auf Whistleblowing vor!

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Whistleblowing, wörtlich übersetzt mit "Pfeifenblasen", bedeutet die Möglichkeit, ungesetzliches oder unethisches Verhalten innerhalb eines Unternehmens zu melden, ohne dass dem Whistleblower Vergeltungsmaßnahmen drohen, d. h. Sanktionen wie Mobbing am Arbeitsplatz, Lohn- oder Gehaltskürzungen oder der Verlust des Arbeitsplatzes an sich. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern wird eine große Zahl von Arbeitgebern verpflichtet sein, ein internes System zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen einzurichten, die Identität des Hinweisgebers und anderer Personen zu schützen, die in den Hinweisen enthaltenen Informationen zu schützen und mit dem Hinweisgeber zu kommunizieren

Der Zeitpunkt, zu dem das interne Meldesystem eingerichtet sein muss, wird gesetzlich festgelegt.Eine frühere Einführung, als vom Gesetz verlangt, ist jedoch durchaus angebracht. Warum?

Zunächst einmal sollte daran erinnert werden, dass ein ordnungsgemäß eingeführtes internes Meldesystem nicht nur dem Hinweisgeber, sondern auch dem Arbeitgeber dient. Mit einem internen Hinweisgebersystem können potenzielle interne Probleme in Ihrem Unternehmen schneller erkannt werden. Es bietet auch ein wirksames Instrument zur Lösung dieser Probleme. Unternehmen, die über ein gut funktionierendes internes Hinweisgebersystem verfügen, haben bis zur Hälfte weniger negative Medienberichte, ihre Angestellten und anderen Mitarbeiter sind zufriedener und haben das Gefühl, dass ihnen tatsächlich zugehört wird.

Die frühzeitige Vorbereitung eines internen Meldesystems stellt auch sicher, dass Ihr Unternehmen die hohen Strafen vermeidet, die drohen, wenn es dieses System nicht einrichtet oder Fehler bei dessen Anwendung macht. Der Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern sah nur einen sehr kurzen Zeitrahmen für die Einführung eines internen Systems zur Meldung von Hinweisen vor.

Viele Unternehmen führen es daher jetzt ein, damit sie rechtzeitig bereit sind. Wir empfehlenspmit, dass auch Sie die Erstellung des internen Systems zur Meldung von Missständen nicht bis zur Verabschiedung des einschlägigen Gesetzes aufschieben.

In Zusammenarbeit mit der Plattform "Don't Let It Be", die sich mit der Verwaltung interner Meldesysteme befasst, können wir Ihnen eine einfache und schnelle Lösung für die maßgeschneiderte Implementierung und anschließende Verwaltung des Systems anbieten.


 Haben Sie bereits ein internes Meldesystem, das von einem anderen Anbieter verwaltet wird?
Kein Problem! Selbst wenn dies der Fall ist, prüfen wir gerne für Sie, ob dieses System mit den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften übereinstimmt.

Zögern Sie nicht, uns per zu kontaktieren oder uns direkt anzurufen. Wir erläutern Ihnen gerne Ihre Pflichten im Rahmen der neuen Gesetzgebung und führen Sie durch den gesamten Prozess der Einrichtung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen internen Meldesystems.

Foto(s): lex.pl

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