Bergfürst Investment & Partner – Erneut Betrug mit Festgeldern

  • 3 Minuten Lesezeit

Schon wieder ist mit bergfuerstinvestment.de eine betrügerische Internetplattform aufgeflogen, die u.a. vor allem auch Festgelder und Tagesgelder angeboten hat.


Das Vertrauen von Anlegern sollte gewonnen werden, wenn auf der Homepage dargestellt worden ist, dass man mehr aus seinem Geld machen soll, einfach und sicher mit Bergfürst Investment & Partner.


Ob beim Aufbau seines Vermögens, bei der Absicherung seiner Altersvorsorge oder beim Verwirklichen seiner Träume, Bergfürst Investment und Partner sei der verlässliche Partner vor einem.


Die Offerten waren aber nicht seriös.


Denn Warnung zu Bergfürst Investment & Partner der Bafin


Vor Anlagen bei der Bergfürst Investment & Partner, vorgeblich in München, hat aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aber eine eindringliche Warnung ausgesprochen, da ohne ihre Genehmigung Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen betreiben würden.


Bergfürst Investment & Partner ohne Erlaubnis der Bafin


Tagesgelder oder Festgelder können ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) sein, wenn eine unbedingte Rückzahlung der eingezahlten Anlagesumme versprochen wird. Dies ist möglich, wenn die Anlagesumme auf ein Konto bei einer Bank überwiesen wird, das nicht für den Anleger geführt wird, sondern für den Anbieter der Anlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person.


Auch eine Beratung Festgeldern oder Tagesgeldern kann eine nach dem Wertpapierinstitutsgesetz erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung sein.


Bergfürst Investment & Partner bzw. deren Verantwortliche hatten aber keine Genehmigung der Bafin;



Hinweise zu Betrug bei Bergfürst Investment & Partner


  • Die Webseite ist nicht mehr erreichbar;
  • Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten einer BIP AM SAS, Paris, Frankreich, die keinerlei Zusammenhang mit der Bergfürst Investment & Partner aufweist, so die BaFin;
  • Namens- bzw. Identitätsmissbrauch zu Lasten der Crowdfunding-Plattform Bergfürst AG laut BaFin;
  • Warnung und fehlende Genehmigung der BaFin;


Hinweise für Anleger von Bergfürst Investment & Partner 


Falls Sie Gelder bei Bergfürst Investment & Partner investiert haben, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe beanspruchen.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, betreut viele Fälle, in denen Investoren für ein Tagesgeld oder für eine Festgeldanlage Geld auf ein Konto einer Bank in der Ansicht überwiesen haben, dass bei dieser Bank auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.


Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen an, damit im Rahmen einer detaillierten Beratung geklärt werden kann, welche rechtlichen Ansprüche und Schritte, bei denen die Anwälte unterstützen, möglich sind.

Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, können Ihnen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB zustehen.


Das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen kann zu Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 15 WpIG führen.


Von unserer Kanzlei werden auch viele andere Anleger vertreten, die von anderen Anbietern durch vorgebliche Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen betrügerisch geschädigt worden sind. Studieren Sie hierzu auch gerne unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 09.12.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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