Berliner Volksbank erstattet Kreditbearbeitungsgebühren

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Neben der Berliner Sparkasse hat nun auch die Berliner Volksbank ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Kreditbearbeitungsgebühren für ein privates Darlehen für Mandanten der Kanzlei Köhler zurückgezahlt.

Da nach wie vor kein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofes vorliegt, können die Banken immer noch gegen die Rückzahlung argumentieren.

Es gibt jedoch bereits ein Urteil des BGH zu Verwaltungsgebühren für ein privates Darlehen, in welchem der BGH bereits die Erhebung von Verwaltungsgebühren als rechtswidrig zurückweist.

Dafür benutzt er die gleichen Argumente, die auch die Oberlandesgerichte deutschlandweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kreditbearbeitungsgebühren heranziehen. Diese sind folgende: Die Bank hat keinen Anspruch auf Bezahlung von Diensten, die sie ausschließlich im eigenen Interesse erbringt. Die Kreditbearbeitungsgebühren fallen bei der Bank an, da sie im Vorfeld die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers prüft. Diese Prüfung nimmt sie jedoch ausschließlich im eigenen Interesse vor. Daher ist diese Leistung nicht vom Kreditnehmer zu begleichen.

Bitte melden Sie sich unter der 030 / 6500 6597 oder per Email an die info@investmentschutz.de. Frau Rechtsanwältin Köhler berät sie kompetent.


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