Berufsunfähigkeit: Cosmos Direkt erkennt Anspruch bei Krebserkrankung nach Klage an

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem unsere Mandantin Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Cosmos Direkt geltend gemacht hat.

Die Versicherungsnehmerin war aufgrund einer Krebserkrankung sowie Augenerkrankung berufsunfähig geworden und hatte deshalb einen Leistungsantrag gestellt.

Hierauf hatte die Cosmos nicht einmal ein medizinisches Sachverständigengutachten über die Erkrankung unserer Mandantin eingeholt, sondern die Berufsunfähigkeitsleistung sogleich vollumfänglich abgelehnt.

Wir haben Klage bei dem Landgericht Saarbrücken eingereicht, die Beeinträchtigungen unserer Mandantin mittels eines Wochenplans dargestellt und die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zum Beweis für die Berufsunfähigkeit beantragt.

Hierauf hätte das Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens vornehmen und den medizinischen Sachverhalt aufklären müssen.

Dieses hätte mehrere Monate in Anspruch genommen.

Hierzu kam es dann jedoch nicht mehr.

Die Cosmos hat es nicht mehr auf die Einholung des Sachverständigengutachtens ankommen lassen.

Schon bevor überhaupt der erste Gerichtstermin stattfand, war die Cosmos zu einer umfangreichen Einigung bereit.

Unserer Mandantin war an einer schnellen und für sie vertretbaren Lösung gelegen.

Wir konnten dann eine Einigung erreichen, bei welcher die Cosmos sogleich umfangreiche Zahlungen erbringt.

Auch in diesem Verfahren zeigt sich wieder, dass der Versicherer es zuweilen darauf ankommen lässt, ob der Versicherte bereit und in der Lage ist, eine Klage einzureichen.

Dann ist es erforderlich, dieses schnell und überzeugend durchzuführen, damit der Anspruch zeitnah durchgesetzt werden kann.

Glauben Sie nicht, dass die Worte des Versicherers in einem Ablehnungsschreiben quasi in Stein gemeißelt und unveränderlich sind.

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken.

Sie selbst kennen Ihre Beschwerden am besten.

Verfolgen Sie Ihre Ansprüche entsprechend weiter und lassen Sie sich hierbei so vertreten, dass Sie dem Versicherer auf Augenhöhe begegnen.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, dann schauen Sie sich bitte die weiteren Teile unseres Video-Podcasts an oder informieren Sie sich direkt bei uns.


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