Berufsunfähigkeit: Gerichtlicher Gutachter widerspricht Dr. med. Ralph-Michael Schulte in Gemmrigheim und LV 1871

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Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie über einen aktuellen Fall informieren.

Unser Mandant ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871 versichert.

Nachdem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, hat unser Mandant den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente geltend gemacht.

Zur Prüfung, ob die Berufsunfähigkeit vorliegt hat die LV 1871 ein neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten bei Dr. med. Ralph-Michael Schulte in Gemmrigheim eingeholt.

Zu klären war, ob Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 % besteht.

In dem von der LV 1871 beauftragten Gutachten heißt es in Auszügen:

Bei synthetischer Gesamtbetrachtungsweise ist ein Grad der Berufsunfähigkeit von 25 % zum jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt, wenn der bisherige Krankheitsverlauf, die diagnostizierten Erkrankungen, die Befunde während der ambulanten Untersuchung und die beigezogenen ärztlichen Befundbericht berücksichtigt werden. Dieser Empfehlung liegt zu Grunde, dass unter Zugrundelegung aller Erkenntnisquellen eine mittelgradige oder schwere depressive Episode nicht verifiziert werden konnte und sich Hinweise für eine unzureichende Patienten-Compliance bzw. Therapie-Adhärenz ebenso finden wie Anhaltspunkte für eine Simulation bzw. Aggravation.

Unser Mandant hat sich durch das Gutachten nicht abschrecken lassen.

Wir haben für ihn Klage eingereicht und dieEinholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens beantragt.

Das Gericht ist dem gefolgt und hat ein Gutachten zu der selben Frage bei einem gerichtlichen Gutachter eingeholt.

In dem gerichtlich eingeholten Gutachten heißt es unter anderem:

Eine Berufsunfähigkeit war erst zum Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. Schulte dezidiert dokumentiert.

Im Verlauf der Zeit zwischen Herbst 2018 und Frühjahr 2021 nehme ich eine zunehmende Depressivität, Angst und dann auch Phobie an, die tatsächlich eine Berufsunfähigkeit begründet haben.

Der gerichtliche Gutachter bejahte mithin eine Berufsunfähigkeit ausdrücklich.

Lassen Sie sich daher nicht abschrecken wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer ein Gutachten eingeholt und sich darauf beruft um den Anspruch abzulehnen

Ich selbst vertrete Mandanten in Versicherungssachen im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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