Erwerbsminderungsrente: Prof. Dr. Hans Pfeifer in Frankfurt widerlegt durch gerichtlichen Gutachter

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter informieren über Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung bei körperlichen Erschöpfungskrankheiten, insbesondere CFS, Long Covid und post Covid.

In einem aktuellen Fall vertreten wir eine Mandantin gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Diese hatte zur Prüfung der Ansprüche ein internistisches pneumologische Gutachten eingeholt bei

Prof. Dr. med. Hans Pfeifer in Frankfurt am Main.

Der Gutachter sah sich unter anderem zu folgenden Ausführungen veranlasst:

Patienten mit unklaren Beschwerden, denen keine erkennbare Pathologie zu Grunde liegt und die durch keinen Test oder Laborwerte objektivierter sind, begegnen Ärzte häufiger. 

Doch keine dieser oft funktionell bezeichneten Störungen, die zu psychosomatischen Erklärungsversuchen reizen, ist so wenig fassbar wie das chronische Erschöpfungssyndrom; die Patienten klagen häufig in zeitlichem Zusammenhang mit einem grippalen Infekt (wurde nie belegt) über einen Verlust der Lebenskräfte, die sie auf Dauer daran hindern, ihren vorherigen beruflichen, sozialen und persönlichen Aktivitäten nachzugehen. Die Patienten fühlen sich, wahrscheinlich nicht zu Unrecht, missverstanden und diffamiert. Viele sind davon überzeugt, dass es sich um eine organisch keineswegs um eine psychosomatische Erkrankung handelt. Schon der Begriff chronisches Erschöpfungssyndrom ist umstritten. Viele Patienten bevorzugen die Bezeichnung Myalgische Enzephalomyelitis. Sie verweisen auf eine organische Ursache in Muskulatur und Gehirn, für die es aber keine sicheren Belege gibt.

Zur Diagnose heißt es dann:

Depression

das Ergebnis lautet:

Frau M. kann momentan leichte Arbeiten vollschichtig verrichten.

Die Erwerbsminderungsrente wurde entsprechend komplett abgelehnt.

Wir haben für unsere Mandantin Klage bei dem zuständigen Sozialgericht eingereicht und die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens beantragt.

Das Gericht ist dem gefolgt und hat ein Gutachten zu der selben Frage bei einem gerichtlichen Gutachter eingeholt.

In dem gerichtlich eingeholten Gutachten heißt es unter anderem:

Als wahrscheinliche Kerndiagnose wird angenommen: Depression, mittelschwer ausgeprägt

Differenzialdiagnostisch ist ein chronisches Müdigkeitssyndrom (ICD 10 G 93.3) zu diskutieren.

Diese Differenzialdiagnose sollte jedoch nur dann in den Vordergrund rücken, wenn im Rahmen der psychiatrischen gutachterlichen Untersuchung keine ausreichende Erklärung für eine im Rahmen der Depression vorliegende Vitalitätsstörung bzw. Reduktion der körperlichen Kräfte angeführt werden kann.

Das bedeutet:

Wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht vollständig psychisch erklärt werden können, neigt der Gutachter zu der Diagnose chronisches Müdigkeitssyndrom G 93.3

Lassen Sie sich daher nicht abschrecken, wenn die Deutschen Rentenversicherung ein Gutachten eingeholt und sich darauf beruft, um den Anspruch abzulehnen .

Ich selbst vertrete Mandanten im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Sozialgerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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