Berufsunfähigkeitsversicherung

  • 3 Minuten Lesezeit


Eine komplexe Versicherung von höchstem Wert, aber voller Tücken, Probleme und Stolpersteine.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist nach der Privathaftpflicht und neben der Hausrat die in aller Regel wichtigste Versicherung für jeden Berufstätigen. Niemand ist dagegen geschützt, während des Berufslebens eine physische und/ oder psychische Erkrankung zu erleiden, die zu einem Wegfall oder erheblichen Einschränkung der Berufsfähigkeit und damit zu existenzbedrohenden Einkommensverlusten führt.

Besteht eine BU, dann zahlt diese eine vertraglich im Einzelnen vereinbarte monatliche Rente unter Befreiung von den laufenden Prämien. Berufsunfähigkeit tritt bedingungsgemäß ein, wenn der Versicherte den Beruf, in dem er zuletzt tätig war, voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann, Diese Berufsunfähigkeit wird angenommen, wenn der Beruf, so wie er in gesunden Tagen zuletzt ausgestaltet war, krankheitsbedingt zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese Einschränkung der Leistungsfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

Je nach Ausgestaltung des individuellen Vertrages kann weitere Voraussetzung der Leistungspflicht der Versicherung sein, dass der Betroffene auch außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der er nach Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisung). In der anwaltlichen Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass viele Berufstätige in eine von ihnen versicherte Berufsunfähigkeit geraten, allerdings aufgrund von Fehlern oder Nachlässigkeiten bei der Antragstellung oder der Schadensmeldung nicht in den Genuss der monatlichen BU- Rente kommen, vielmehr trotz Zahlung der Versicherungsbeiträge im Ergebnis leer ausgehen, keine oder nur eine deutlich geringere als die vereinbarte Leistung erhalten. Es handelt sich bei der BU um eine höchst komplexe, bedingungsmäßig stark ausdifferenzierte Versicherung voller Tücken, Fallstricke, Probleme und Stolpersteine.

Eine Vielzahl von Versicherten scheitern im Schadensfall bereits an einem fehlerhaften Antrag. Bei der Antragstellung ist

  • Zum einen auf eine möglichst optimierte Ausgestaltung der Bedingungen zu beachten und
  • Zum anderen sind Fehler insbesondere bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen zu vermeiden.

In Teil I dieses Beitrages erteilen wir nützliche Hinweise zu einer möglichst günstigen Ausgestaltung der konkreten Versicherung, die sich wesentlich über die zugrunde liegenden Bedingungen definiert.

Zwei Grundregeln sind zu beachten:

  1. Eine BU sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Die Beiträge sind dann geringer und es bestehen regelmäßig weniger Vorerkrankungen, die zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen können und
  2. Bei der Auswahl sollte den Leistungen im Schadensfall mindestens genauso viel Bedeutung wie dem Preis (Höhe Versicherungsprämie) beigemessen werden.

Weiter sollten in die Prüfung einbezogen werden.

  • Die Länge der Warte- und Aufschubzeit ( möglichst nicht länger als 6 Monate)
  • Zur Wahrung der individuellen Flexibilität sollte die BU- Versicherung als s e l b s t s t ä d i g e Versicherung – nicht im Verbund – abgeschlossen werden
  • Eine a b s t r a k t e Verweisung ist nicht hinzunehmen, Auf eine solche Klausel, die es dem Versicherer auch erlaubte, auf eine lediglich hypothetisch mögliche Beschäftigung zu verweisen, sollte in jedem Fall verzichtet werden.
  • Wichtig und nahezu unverzichtbar ist eine Nachversicherungsoption, die es ermöglicht, bei Veränderung maßgeblicher Lebensumstände, wie etwa Gehaltserhöhung, Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes, Wegfall von Kreditverbindlichkeiten, die Rentenhöhe anzupassen. Es kommt konkret darauf an, um wie viel, wie oft und bis zu welchem Lebensalter diese

Erhöhungen der Rente vorgenommen werden kann. Es sollte zugleich vereinbart werden, dass diese Anpassung ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung verlangt werden kann.


 Gerade in Zeiten starker inflationärer Entwicklung wird die Bedeutung der Beitrags- und Leistungsdynamik offensichtlich. Diese Dynamisierung sollte als Recht des VN ( Widerspruchsrecht) ohne Verpflichtung verhandelt werden


Eine Staffelregelung erscheint ungünstig. Hiernach würde  bei einer nur partiellen BU die Rente nur prozentual ( bei 50prozentiger Leistungseinschränkung nur hälftig) gezahlt werden. Vorzugswürdig ist eine Pauschalregelung: Volle Rente bei bedindungsgemäßer Berufsunfähigkeit unabhängig vom konkreten Grad, anderenfalls ein langwieriger, teurer Streit mit unsicherem Ausgang über das Ausmaß der Berufsunfähigkeit zu erwarten.


Im Teil II wird der optimierte Umgang mit den so oft verhängnisvollen Gesundheitsfragen dargestellt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Zjurdt-Gralf Hueck

Beiträge zum Thema