Gericht: Berufsunfähigkeitsversicherung ist Karriereversicherung

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Karriereversicherung. So lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln vom 08.05.2009 beschreiben (Aktenzeichen: 20 U 165/08). Es sei nämlich mit Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht des Versicherungsnehmers nicht vereinbar, ihn in einer Ausbildung als berufsfähig anzusehen, die zu einem Beruf führe, den er nicht (mehr) ausüben könne.

Im konkreten Fall hat eine Krankenschwester geklagt, sie befand sich noch in der Ausbildung. Aufgrund eines Rückenleidens stellten Gutachter fest: Die Ausbildung wird sie erfolgreich beenden können, den Beruf der Krankenschwester wird sie jedoch nur max. 3 Stunden pro Tag ausüben können. Die Versicherung weigerte sich trotzdem zu zahlen. Denn es sei auf die Ausbildung abzustellen und nicht auf den darauf aufbauenden Beruf.

Diesen Argumenten konnten sich die Richter in Köln nicht anschließen und verurteilten die Versicherung, die vereinbarte monatliche Rente zu zahlen. Andere Gerichte sehen dies jedoch genauso wie die Versicherung. Deshalb ist der Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden: Das höchste deutsche Gericht (Bundesgerichtshof) wird in dem Fall entscheiden. Denn es muss eine einheitliche Rechtsprechung in ganz Deutschland geschaffen werden. Wir rechnen damit, dass eine Entscheidung im Laufe des nächsten Jahres fällen wird. Wir werden Sie über das Ergebnis informieren.


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