Berufungsgerichte im Abgasskandal auf der Seite der Käufer – Klage gegen VW

  • 1 Minuten Lesezeit

Im letzten Jahr und nunmehr jüngst im Jahr 2018 sind erste obergerichtliche Entscheidungen in NRW im VW-Dieselskandal ergangen.

Vorweg:

Alle Berufungsgerichte in NRW sind im Abgasskandal auf der Seite der Käufer!

Oberlandesgericht Düsseldorf

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.09.2017 – Aktenzeichen I 4 U 87/17 – im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass Erfolgsaussichten für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestünden.

Damit gibt das OLG Düsseldorf zu erkennen, dass ein Anspruch aus dem Deliktsrecht gemäß § 826 BGB gegen den Hersteller VW auf Fahrzeugrückgabe Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises bestehen dürfte. Dies, obwohl der Käufer keinen Vertrag mit Volkswagen selbst geschlossen habe. Das OLG Düsseldorf folgt daher der Linie der bisherigen Rechtsprechung der Landgerichte.

Oberlandesgericht Köln

Auch das OLG Köln hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 – Aktenzeichen: 18 U 112/17 – zugunsten des Käufers entschieden, dass der Käufer sein Dieselskandalauto an den Händler zurückgeben darf gegen Erstattung des Kaufpreises, weil ein erheblicher Sachmangel vorliege.

Oberlandesgericht Hamm

Am 11.01.2018 entschied auch das OLG Hamm – Aktenzeichen: 28 U 232/16 –, dass das streitgegenständliche Dieselfahrzeug einen erheblichen Sachmangel aufweist. Hier ist hervorzuheben, dass das OLG Hamm auch die Ansicht vertrat, dass dem Käufer eine Nachbesserung z. B. durch das Aufspielen des Software Updates nicht zumutbar sei.

Im Klartext: Der Autokäufer ist nicht verpflichtet, das Software-Update zu installieren und kann sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

Damit sind alle Oberlandesgerichte in NRW auf der Seite der geschädigten Autokäufer.

Zögern Sie daher nicht, Ihre Ansprüche noch in diesem Jahr geltend zu machen, da die Verjährung Ihrer Ansprüche droht.

Die Kanzlei Balduin & Partner ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal im Ruhrgebiet. Wir helfen Ihnen schnell und effektiv. Vereinbaren Sie einen kostenfreien Besprechungstermin oder rufen Sie uns gerne an.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jonas Bartlomiejczyk

Beiträge zum Thema