Beschreibende Wörter als Marke

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In der Zeitschrift GRUR-Prax 2023, 702 ist ein neuer Aufsatz meines Kollegen Dr. Bernd Lorenz mit dem Titel „Beschreibende Wörter als Marke“ erschienen. Der Aufsatz befasst sich mit den Fragen, inwiefern beschreibende Wörter als Marke geschützt werden können, und welche Benutzungen Dritten untersagt werden können.

Grundsätzlich kann man beschreibende Wörter nicht als Wortmarke schützen. So kann man sich z.B. nicht das Wort „Mineralwasser“ für ein Mineralwasser schützen lassen. Hier besteht ein Interesse der Allgemeinheit an der Freihaltung beschreibender Angaben.

Eine Anmeldung von beschreibenden Wörtern als Wortmarke ist nur im Falle der Verkehrsdurchsetzung möglich. Die Marke muss sich infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet werden soll, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt haben.

Fehlt es an einer Verkehrsdurchsetzung, ist es oftmals möglich, beschreibende Wörter als Wort-Bildmarke schützen zu lassen. Eine Wort-Bildmarke besteht aus einer Kombination von Wort- und Bildelementen.

Geschützt bei der Wort-Bildmarke mit einem beschreibenden Wortbestandteil ist aber nicht das Wort an sich. Vielmehr wird der in der Wort-Bildmarke enthaltene beschreibende Wortbestandteil nur in seiner konkreten grafischen Gestaltung geschützt. Eine Verletzungshandlung durch Dritte liegt nur vor, wenn die konkrete grafische Gestaltung der Wort-Bildmarke, also z.B. das Logo, übernommen wird.

Möchten Sie eine Marke anmelden? Oder möchten Sie gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen? Dann können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz verfügt über langjährige Erfahrung im IT- und IP-Recht. Er ist Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Foto(s): Thorsten Klepper

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