Besondere Baumaßnahmen und besondere Überwachungspflichten des Architekten

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Wenn ein Architekt mit der Planung von Baumaßnahmen beauftragt wird, treffen ihn grundsätzlich bestimmte Überwachungspflichten. Diese Überwachungspflichten müssen dann im Bezug auf die geschuldeten Planungsmaßnahmen eingehalten werden. 

Sollten diese Pflichten nicht eingehalten werden und sich im späteren Verlauf der Bauarbeiten Mängel an der Sache herausstellen, so haftet unter anderem auch der Architekt für diese Mängel. 

Im Besonderen treffen den Architekten nun besondere Überwachungspflichten. Diese bestehen insbesondere bei der ordnungsgemäße Herstellung von Abdichtungsarbeiten und Abwasserableitungen durch die schwere Einsehbarkeit dieser Leistungen für den Bauherren. 

Diese Arbeitsmaßnahmen gehören bekanntlich zu den kritischsten und wesentlichsten Bereichen eines jeden Bauvorhabens, wodurch der Architekten eine besondere Überwachungspflicht haben muss, die im Vergleich zur generellen Überwachungspflicht ein größeres Maß an Begutachtung besitzen muss.

Ein Hinweis auf eine nicht ordentliche Arbeitsweise des Architekten liegt insbesondere dann vor, wenn er seine Leistungen noch nicht mal stichprobenartig überprüft und die ordentliche Funktion der Dichtungen und Abwasserabführung nicht gewährleistet ist. Diese Pflicht wird häufig von Architekten verletzt, insbesondere weil diese Arbeiten grade keine Routinearbeiten der Handwerker sind. In diesen Fällen haften Architekten grundsätzlich immer für eine fehlerhafte Architektenleistung auf Schadensersatz.

Das bedeutet, dass Sie sich gegen fehlerhafte Überwachungsmaßnahmen wehren können und Ihnen im gleichen Zuge ein Anspruch besteht sich den Schaden, der durch die fehlerhafte Leistung entstanden ist ersetzten zu lassen. 

Nehmen Sie also fehlende oder nicht ausreichende Überwachungen von Architekten nicht einfach hin. Sollten sie sich über Ihre Möglichkeiten zu einem Schadensersatz informieren wollen oder rechtliche Schritte gegen Architekten und andere Planer einleiten wollen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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