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Betäubungsmittelstrafrecht: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogen

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Bei Delikten im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts müssen viele Dinge berücksichtigt werden. Neben dem strafrechtlichen Kernbereich müssen auch Nebenfolgen im Blick behalten werden, wie etwa eine drohende Entziehung der Fahrerlaubnis.

Der Verlust des Führerscheins trifft viele härter, als die strafrechtliche Verurteilung

Ziel der Verteidigung muss es daher sein, den Führerschein zu erhalten oder zumindest dafür Sorge zu tragen, dass eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis so schnell wie möglich erfolgen kann.

Entscheidend für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, ob jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Eine solche Ungeeignetheit kann sich aus dem Drogenkonsum ergeben. Doch nicht alle Drogen haben die gleiche Folge für die Fahrerlaubnis.

Insbesondere bei Cannabis kommt es, bei gelegentlichem Konsum, darauf an, dass man unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Ob ein solcher Einfluss von Cannabis vorliegt, wird sich aus den Blutwerten ergeben.

Viele sind sich nicht bewusst, dass Cannabis auch noch mehrere Tage nach dem Konsum nachweisbar ist und somit eine Fahrt unter Cannabiseinfluss angenommen werden kann.

Das Konsumverhalten ist auch relevant für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Je nach Konsumhäufigkeit wird die Abstinenz, also die Zeit in der Sie Ihre Drogenfreiheit nachweisen müssen, kürzer oder länger ausfallen.

Sollte Ihnen ein Drogendelikt vorgeworfen werden, kontaktieren Sie mich. Ich werde Sie ausführlich beraten, welche Folgen drohen können und welches Vorgehen angezeigt ist.

Marco Lott

Rechtsanwalt



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