Betreuungsverfügung

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Wozu dient eine Betreuungsverfügung?

Für den Fall, dass Sie betreuungsbedürftig werden, und vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden muss, kann in einer Betreuungsverfügung Einfluss auf die spätere Betreuung genommen werden.

In der Praxis wird eine Vorsorgevollmacht meist mit einer Betreuungsverfügung kombiniert, damit sichergestellt ist, dass ein bestimmter Betreuer bestellt wird.

Der in der Betreuungsverfügung benannte Betreuer muss regelmäßig gegenüber dem Betreuungsgericht Rechenschaft ablegen.

Durch diese Verpflichtung des Betreuers wird das Missbrauchsrisiko reduziert.

Welchen Inhalt hat eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung wird die Bestellung einer bestimmten Person als Betreuer festgelegt. Dieser Vorschlag ist für das Betreuungsgericht bindend, sofern der schriftlich niedergelegte Wunsch nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft.

Welche Form muss bei einer Betreuungsverfügung eingehalten werden?

Für die Erstellung einer Betreuungsverfügung gelten keinerlei Formvorschriften. Allerdings muss gegenüber dem Betreuungsgericht der Wunsch des Betreuten schriftlich dokumentiert sein (§ 1901c BGB).

Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht benötigt man die volle Geschäftsfähigkeit. Für eine Betreuungsverfügung reicht es aus, wenn der Wunsch des Betroffenen bewusst und ernsthaft, frei von Irrtum, Täuschung oder Drohung gebildet worden ist.

Wie kann eine Betreuungsverfügung widerrufen werden?

Eine Betreuungsverfügung kann schriftlich widerrufen werden. Die entsprechenden Dokumente müssen zurückgegeben werden.


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