Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:

Eine Vorsorgevollmacht dient dem Zweck, dass eine andere Person für den Vollmachtgeber handeln kann, entweder, weil dieser kurzfristig nicht selbst handeln kann oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist. Dies setzt ein erhebliches Vertrauensverhältnis voraus.

Sinn ist es, eine formelle gesetzliche Betreuung, die durch das Betreuungsgericht einzurichten wäre, zu vermeiden, weil der/die Bevollmächtigte diese Aufgabe übernimmt.

Eine Vorsorgevollmacht enthält Aufgabenbereiche, in denen der/die Bevollmächtigte tätig werden darf, wie z.B.

  • Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten,
  • Gesundheitssorge,
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • behördliche und gerichtliche Angelegenheiten.

Die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist sehr umfassend und auf die Vorfälle und Möglichkeiten ausgerichtet, die künftig in Frage kommen und auf das sich das Handeln im Rechtsverkehr beziehen kann.

Wichtig ist noch zu wissen, dass der Gesetzgeber ab 01.01.2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten auf 6 Monate befristetet bezogen auf Gesundheitsangelegenheiten im weiteren Sinne einführt. Die Vorsorge durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung wird dadurch allerdings nicht entbehrlich,  weil sich dieses Ehegattenvertretungsrecht ausschließlich auf Gesundheitsangelegenheiten bei Krankheit oder Bewusstlosigkeit des vertretenen Ehegatten bezieht und ohnehin nur befristet ist. Es ermöglicht dem Ehegatten beispielsweise nicht, Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte zu erledigen.

Eine Bevollmächtigung ist per se nicht formbedürftig.

Das Gesetz macht jedoch bei bestimmten Geschäften Ausnahmen und dann ist zumindest eine notarielle Beglaubigung bzw. notarielle Beurkundung notwendig, insbesondere bei Grundstücksgeschäften. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt. Eine notarielle Beurkundung hat eine noch höhere Akzeptanz.

Wenn dies nicht gewünscht ist, dann kann eine Vorsorgevollmacht auch rein privatschriftlich abgeschlossen werden, ohne Beurkundung beim Notar. Sollten später Grundstücksbelastungen- oder Verkäufe notwendig sein, Erbausschlagung oder Abschluss Verbraucherdarlehen, dann könnte über das Betreuungsgericht eine für diesen Aufgabenkreis beschränkte Betreuung eingerichtet werden.

Banken bestehen meist darauf, dass Bevollmächtigte auf den bankeneigenen Vordrucken eingetragen sind und erkennen möglicherweise auch notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten nicht an. Aus Vereinfachungsgründen und um Probleme zu vermeiden empfiehlt sich, zusätzlich noch die von den Banken vorgesehenen Vordrucke für Kontovollmachten zu nutzen und die Bevollmächtigung dort zusätzlich vorzunehmen. Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Banken die Vorsorgevollmacht anzuerkennen haben, steht noch aus.

Besondere Inhalte der Vorsorgevollmacht:

Die Vollmacht muss beinhalten, dass der/die Bevollmächtigte in Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff des Vertretenen einwilligen darf, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen darf, wenn die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann. Der Vollmachtgeber muss also wissen, dass der/die Bevollmächtigte auch für solche schwerwiegenden Situationen die Entscheidungsbefugnis hat.

Entsprechendes gilt bei erforderlich werdenden Unterbringungsmaßnahmen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Um dies so konkret wie möglich darzustellen, ist der Bereich in der Vorsorgevollmacht so ausführlich beschrieben, damit die Bedeutung und die Folgen Ihrer Erklärungen verdeutlicht wird.

Wenn dies nicht geregelt ist, müsste für den Fall eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden, wenn entsprechende Maßnahmen notwendig werden sollten.

Allerdings ist bei diesem Aufgabenkreis, bei denen die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene/die Betroffene aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Auch gesetzliche Betreuer würden diesbezüglich die Genehmigung des Betreuungsgerichts bedürfen. Gleiches gilt bei der Nichteinwilligung in medizinisch angezeigte ärztliche Maßnahmen oder Widerruf bereits erteilter Einwilligungen.

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist aber nicht erforderlich, wenn zwischen

dem Bevollmächtigten und behandelnden Arzt Einvernehmen über den nach § 1901a BGB festgestellten Willen des Betroffenen besteht. Die Praxis empfiehlt dann aber die Einholung eines sogenannten Negativattestes beim Betreuungsgericht, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.

Bei Bevollmächtigung mehrerer Personen sollte die Vorsorgevollmacht die Erklärung enthalten, dass ein Widerruf der Vollmacht unter den Bevollmächtigten nicht möglich ist.

Eine Bevollmächtigung nur für den Fall, dass Sie nicht oder nicht mehr selbst handeln können, ist praktisch nicht handhabbar. Der Bedingungseintritt könnte nur schwerlich nachgewiesen werden. Es ist aber möglich, den/die Bevollmächtigten im Innenverhältnis anzuweisen, von der Vollmacht nur dann Gebrauch zu machen.

Zur Klarstellung sollte die Vorsorgevollmacht auch den Hinweis enthalten, dass der/die Bevollmächtigte berechtigt ist, Untervollmachten zu erteilen.

Transmortale Vollmacht:

Die Vorsorgevollmacht sollte auch die Regelung beinhalten, dass die Vollmacht auch nach dem Tode des Vollmachtgebers weiter gelten soll. Mit dieser sogenannten transmortalen Vollmacht kann der/die Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vertretenen diesen (also den Erblasser bzw. die Erblasserin)  vertreten, d.h. z.B. Verträge abschließen oder kündigen und auch Grundbesitz kann veräußert werden (wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt).

Banken verweigern vielfach nach dem Tode des Kontoinhabers Auszahlungen und Verfügungen über Bankguthaben, obwohl die Vorsorgevollmacht die Regelung enthält, auch nach dem Tode des Vollmachtgebers wirksam zu sein und fordern einen Erbschein. Dies ist nach dem Bundesgerichtshof aber nicht zulässig, es sei denn, der Bank ist der Widerruf der Vollmacht bekannt oder dass Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Vertretungsmacht besteht.

Handhabungsvorschläge:

Nach Erstellung der Vorsorgevollmacht kann diese im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Dies gilt ab 01.01.2023 auch für isolierte Patientenverfügungen. Meine Vorsorgevollmachten beinhalten regelmäßig auch noch zusätzlich die Patientenverfügung, wenn dies gewünscht wird.

Wenn Verträge geschlossen oder beendet oder andere Erklärungen für die Vollmachtgeber abgegeben werden sollen, sollte die Vollmachtsurkunde entweder in Urschrift oder in einer Ausfertigung vorgelegt werden. Die Erklärung kann sonst zurückgewiesen werden.

Die Vorsorgevollmacht könnte bei Ihnen im Hause verbleiben und dem/der Bevollmächtigten wird mitgeteilt, wo sich das Original befindet. Oder die Originalvollmacht wird sogleich ausgehändigt.

Wenn Sie Beratungsbedarf haben oder eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellen oder Ihre vorhandenen Dokumente überprüfen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte mit meinem Büro einen Termin unter :

040 / 2098 2854

Ines Hemme-Oels

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht


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