Betriebsschließungsversicherung zahlt bei Corona (SARS-CoV2, COVID-19) nicht?

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Sprechen Sie mich gerne kostenlos und unverbindlich an, wenn sich Ihre Betreibsschleißungsversicherung quer stellt!

Wir unterstützen Sie und erörtern mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Ihr Versicherungsvertrag Ihre Betriebsschließung in der Gastronomie, Hotelerie oder Ihrem sonstigen Gewerbe abdeckt. Bitte lassen Sie sich nicht mit der Antwort Ihrer Versicherung abspeisen, dass der Versicherungsvertrag bei Corona keine Leistungen vorsehe. 

Aufgrund der Prüfung etlicher Verträge und Versicherungsbedingungen unterschiedlicher Versicherer haben wir herausfinden können, dass die Versicherungsbedingungen die Anforderung an die Auszahlung der Versicherungsleistung im Falle von infektionsverhütungsbedingten Betriebsschleißungen ganz unterschiedlich handhaben. Manche Versicherer verweisen in ihren Versicherunsbedingungen auf den Katalog der §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), andere modifizieren und ergänzen ihn. In aller Regelmäßigkeit sind die Verträge jedoch nicht eindeutig formuliert, sondern (bewusst?) schwammig gehalten.              

Im Ergebnis kommt es immer auf den individuellen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an.            

Wir prüfen Ihre Ansprüche gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 

Gerne unterstützen wir Sie telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail.                                                                                                                              


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