„Betroffene Personen und deren Rechte“ - Datenschutz kurz erklärt

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„Betroffene Personen und deren Rechte“ - Datenschutz kurz erklärt

Ein großes Anliegen des Datenschutzrechtes ist es, die Rechte der Betroffenen zu stärken und diesen dadurch ein großes Maß an Schutz zuzusprechen. Ein Betroffener nach dem Verständnis des Datenschutzrechtes kann nur eine natürliche Person sein, also nur der Mensch in seiner Funktion als Träger von Rechten und Pflichten, aber kein Unternehmen oder Behörde. Betroffen ist diese Person jedoch nur dann, wenn ihre personenbezogenen Daten Gegenstand der Datenverarbeitung sind.

Die Betroffenen sind Inhaber des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, sodass ihnen bei einer Datenverarbeitung bestimmte Recht zugesprochen werden. Das beginnt schon bei der Erhebung der Daten, sodass die Betroffenen über das Bestehen eines Verarbeitungsvorgangs ihrer Daten und dessen Zwecke, in Kenntnis gesetzt werden müssen. Über den Beginn der Datenverarbeitung hinaus, haben die Betroffenen auch während der Datenverarbeitung das Recht Auskunft über die Datenverarbeitung zu erlangen, vor allem über den Zweck, wer der Empfänger dieser Daten ist oder über die Dauer der geplanten Speicherung der Daten. Im selben Kontext kommt den Betroffenen auch einen Anspruch auf eine kostenfreie Übermittlung einer Kopie, mit den über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten zu (Auskunftspflicht). Folgende Rechte stehen den Betroffenen regelmäßig zu:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Recht auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, (Art. 16, 17, 18 DSGVO).
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, (Art. 20 DSGVO).
  • Recht auf Widerruf - jederzeit ohne Angabe von Gründen - einer getätigten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
  • Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragte) (Art. 77 DSGVO).

Henning Koch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter (Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer PartG mbB) und Geschäftsführer der RPA Datenschutz + Compliance GmbH.                  

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