Betrug durch PremiumerPro (premiumerpro.co)? BaFin warnt! Erfahrungen zur Auszahlung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 07.06.2023 vor der Handelsplattform premiumerpro.co. Sie wies darauf hin, dass die unbekannten Betreiber hierüber eine Handelsplattform für Kryptowerte und Differenzgeschäfte (Contracts for Difference – CFD) ohne Erlaubnis anbieten.


PremiumerPro.co wirbt auf seiner Handelsplattform premiumerpro.co damit, optimale Bedingungen zur Verfügung zu stellen, um beim Online-Trading gleichzeitig schnelles und sicheres Geld mit Bitcoin & Co. zu erzielen:

„Das Unternehmen wurde von einer Gruppe von erfolgreichen Tradern gegründet. PremiumerPro ist ein inklusiver Broker mit einer benutzerfreundlichen Plattform und einer großen Auswahl an leistungsstarken und effektiven Tools. Wir bieten unsere Dienstleistungen sowohl neuen und fortgeschrittenen Tradern aus überall in der Welt an.“


PremiumerPro.co besitzt keine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Die Inhalte der von PremiumerPro.co betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise PremiumerPro.co, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein mögliches Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).


Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).


Weitere Warnzeichen: 

Achtung bei fehlendem Impressum! 

In dem (deutschsprachigen) Internetauftritt von PremiumerPro.co ist kein Impressum zu finden. Lediglich eine Service-Emailadresse ist angegeben. Liegt kein vollständiges Impressum vor, kann dies ein Warnzeichen für einen betrügerischen Broker sein. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit. 


Schlechte Erfahrungen der Anleger mit Auszahlung - Webseite existiert erst seit kurzem

Die auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat für ihre Mandanten, die keine Auszahlung ihrer Gelder erhalten haben, Recherchen zu den Domaindaten der Webseite premiumerpro.co angestellt. Die Webseite wurde erst am 22.03.2023 registriert, existiert also erst seit nicht einmal 3 Monaten! Auch findet sich kein Hinweis über den Betreiber der Webseite, da die Registrierung über einen Anonymisierungsdienst erfolgte. Ein seriöser Betreiber braucht sich aber grundsätzlich nicht zu verstecken. 


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Krypto-Betrug spezialisiertern Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Probleme mit PremiumerPro (premiumerpro.co) haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de




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