Betrug mit Festgeldanlagen? BaFin warnt vor Euro Check! So erhalten Sie Ihr Geld zurück

  • 5 Minuten Lesezeit

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin täglich Anfragen von Anlegern, die Schwierigkeiten mit Festgeldangeboten im Internet haben. Wir haben bereits über die SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet.


Wir vertreten nun auch geschädigte Anleger von Euro Check, die keine Auszahlung ihrer Investition erhalten. Die Webseite „euro-check.de" ist zwischenzeitlich abgeschaltet.


Die angeblich in Berlin befindliche „Euro Check“ bewarb auf ihrer Webseite „euro-check.de“ den Zugang für Anleger zu Top-Zinsen:


„Euro Check ist seit 2015 darauf spezialisiert, für seine Kunden die sichersten und besten Renditen auf den europäischen Finanzmärkten zu vergleichen“.


Euro Check behauptete mit über 50 europäischen Banken zusammenzuarbeiten, zahlreiche zufriedene Kunden zu haben und sicherte die europäische Einlagensicherung bis zu einer Summe von € 100.000,00 zu. Den Anlegern wurde garantiert, dass kein Risiko bestünde. Zudem warb Euro Check mit einem Neukundenbonus von € 250,00.


Der Kontakt zu Euro Check kam bei unseren Mandanten u.a. durch Werbeanzeigen bei Facebook – Focus Money mit dem Hinweis auf eine sichere Festgeldanlage zustande. Unsere Mandanten gingen davon aus, dass Null Risiko bestünde, nun scheint ein Totalverlust eingetreten zu sein.


Euro Check handelte ohne Erlaubnis der BaFin - 

BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website euro-check.de


Am 16.05.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Warnung vor der Euro Check herausgegeben, gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin hat den Verdacht, dass der Betreiber der Website euro-check.de Anleger unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat der unbekannte Betreiber von Euro Check laut BaFin nicht.


Die Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen, wie Euro Check, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.


Fehlende Erlaubnis ist mögliches Indiz für Anlagebetrug


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so ist dies ein eindeutiges Warnzeichen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Gerade in den vergangenen Zeiten der Niedrigzinsphase gab es zahlreiche Firmen, die Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen über das Internet anboten. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind, die Zinsen realistisch erscheinen und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit stecken aber oftmals betrügerische Angebote dahinter, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, könnte es sich möglicherweise um einen Anlagebetrug handeln.“


Recherchen werfen Fragen auf – Scheinfirma in Berlin?


Auch die Firma selbst und deren Angaben sollte vor einer Anlageentscheidung genauestens unter die Lupe genommen werden. 

Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu Euro Check angestellt: der vermeintliche Geschäftssitz in Berlin, Kurfürstendamm 21, lässt sich nicht verifizieren. Dort befindet sich ein Coworking Space. Eine Nachfrage dort hat ergeben, dass Euro Check dort nicht bekannt ist. War Euro Check eine bloße „Briefkastenfirma“?


Vorsicht bei Zahlungen auf ausländische Konten


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Soll die Geldanlage über das Internet auf ein ausländisches Konto gezahlt werden, sollte besondere Vorsicht herrschen. Seien Sie auch misstrauisch, wenn eine Verifizierung in Form eines Video bzw. Postident-Verfahrens bei der (ausländischen) Bank nicht erforderlich ist. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Empfängerkonto nicht um ein Konto auf Ihren Namen - und Sie sind Opfer eines Betruges geworden. Wir empfehlen, sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“


Betrugsmasche weiterer Festgeld/Zinsplattformen


Der Betrug mit Festgeld bzw. Zinsplattformen greift in der letzten Zeit immer weiter um sich. Das digitale Zeitalter und das Internet ist für eine solche Art des Betruges leider prädestiniert.


Die Kanzlei plan C hat letztens schon vor der Betrugsmasche der SparAllianz AG, Sparunion, Spareinlagen24, Sparkasa, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Auch die BaFin hatte bereits vor der SparAllianz AG gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Allianz Gesellschaften vorgenommen hat und ebenso vor der Mono Bank, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB betrieben hat. 


Wir von der Kanzlei plan C vertreten zahlreiche geschädigte Anleger von Festgeld/Zinsplattformen und haben rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.


Wir haben eine Liste mit Warnzeichen erstellt, anhand der Sie betrügerische Festgeld- und Zinsanlagen erkennen können: 


Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet - so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote



Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie Probleme mit Euro Check haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.


Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. 

Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. 


Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins - Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de









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