BGH bestätigt Rechtsprechung im Abgasskandal – bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz für Wohnmobilbesitzer

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Die Auswirkungen des Abgasskandals sind nach wie vor aktuell und viele Betroffene fragen sich, welche Rechte sie haben, wenn bei ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde und ob sie Schadensersatz verlangen können. Nachdem wir sowohl für PKW- als auch für Wohnmobilbesitzer schon vor diversen Landgerichten und Oberlandesgerichten Schadensersatzforderungen durchgesetzt haben, hatten wir nun auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg (Urteil vom 27.11.2023, Az. VIa ZR 1425/22). Es ist das erste Urteil vor dem BGH für Wohnmobilbesitzer. Das Gericht bleibt darin seiner bisherigen Linie treu und spricht Geschädigten einen Differenzschadensersatz in Höhe von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zu. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge.

Es besteht Rechtssicherheit hinsichtlich der Unzulässigkeit des Thermofensters

Mit dem aktuellen Urteil wurden Unsicherheiten bezüglich des Bestehens eines Schadensersatzanspruches aus dem Weg geräumt. Folgendes steht nun fest: Berechtigt sind Käufer von Wohnmobilen, deren Basisfahrzeug ein Fiat Ducato ist. Konkret betroffen sind Modelle der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus den Produktionsjahren 2014 bis 2019. Das dort eingebaute Thermofenster ist unzulässig.

Auch der fahrlässige Einbau illegaler Abschalteinrichtungen führt zur Schadensersatzpflicht

Der Einbau der Thermofenster muss dabei nicht vorsätzlich erfolgt sein, damit Betroffene einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Fahrlässigkeit genügt – sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Herstellern. Die italienischen Behörden hatten die Ermittlungen der deutschen Behörden zum Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen beim italienischen Hersteller nicht anerkannt.

In der Überzeugung, die Typengenehmigungen seien rechtmäßig erteilt worden, zogen sie die betroffenen Fahrzeuge nicht aus dem Verkehr. Laut BGH hat diese Fehleinschätzung für den Schadensersatzanspruch keine Relevanz. Entscheidend für die Rechtsprechung deutscher Gerichte sei einzig und allein, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden oder nicht.

Zu den Fragen des Vorsatzes und der Sittenwidrigkeit nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde noch nicht verhandelt.

Für Wohnmobile gilt dasselbe wie für Autos

Dass auch Wohnmobilbesitzer einen Schadensersatzanspruch in derselben Höhe wie Autobesitzer zugesprochen bekommen können, liegt an der drohenden Entziehung der Nutzungserlaubnis. Die Behörden können sowohl Autos als auch Wohnmobile jederzeit stilllegen, wenn sie ihre Meinung ändern. Diese drohende Gefahr sorgt für einen Wertverlust, der bei beiden Fahrzeugen gleichermaßen besteht.

Tausende Wohnmobilbesitzer können nun Schadensersatzforderungen geltend machen

Nach den Vorgaben des BGH muss die Vorinstanz den konkreten Fall noch einmal genau beurteilen. In diesem Einzelfall ergeht dann die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe Schadensersatz gewährt wird. Allgemein wirkt sich das Urteil des BGH aber auf tausende Wohnmobilbesitzer aus: Der Fiat Ducato ist eines der meistverbauten Basisfahrzeuge bei Wohnmobilen – grundsätzlich haben somit tausende Wohnmobilbesitzer einen Schadensersatzanspruch. Wenn Sie überprüfen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung über unser Kontaktformular. Ebenso ist an Werktagen eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0221 67 77 00 55 möglich. Als im Dieselskandal erfahrene Verbraucherkanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Foto(s): Fabian/Unsplash


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