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BGH bestätigt Urteil gegen Lehrerin wegen erfundener Vergewaltigung

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss vom 22.10.2014, Aktenzeichen: 2 StR 62/14, die Revision einer Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 13. September 2013 als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Darmstadt hatte die angeklagte Lehrerin wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie beschuldigte einen Lehrerkollegen der Vergewaltigung. Die Anschuldigung stellte sich als unwahr heraus.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Darmstadts zeigte die Angeklagte, die als Lehrerin tätig war, ihren Kollegen an und bezichtigte ihn wahrheitswidrig der Vergewaltigung. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Lehrer daraufhin am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Gleichzeitig ordnete es seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, nachdem die als Nebenklägerin auftretende Angeklagte auch in der Hauptverhandlung den Vorwurf aufrechterhalten hatte.

Seine gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002, weil ein Rechtsfehler des Urteils nicht erkennbar war. Er wurde erst nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe am 29. September 2006 entlassen. In der Folgezeit lebte er von Sozialleistungen und der Unterstützung seiner Mutter. Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens sprach ihn das Landgericht Kassel am 5. Juli 2011 frei. Er verstarb jedoch am 29. Juni 2012.


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