BGH bestätigt Widerruf von Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2009

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Urteil des OLG Stuttgart gegen die Allianz Lebensversicherung bestätigt

Mit Urteil vom 11. Oktober 2023 (IV ZR 40/22) hat der BGH bestätigt, dass die Allianz Ihre Kunden bei Abschluss von Lebensversicherungsverträgen fehlerhaft belehrt hat. Nach der Ansicht des BGH hat die Allianz die Rechtsfolgen des Widerrufs in der Widerrufserklärung unvollständig angegeben. Nach Ansicht des BGH handelt es sich hierbei auch nicht um einen geringfügigen Belehrungsfehler. Der BGH hat das vorinstanzliche Urteil des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, 20. Januar 2022, 7 U 338/20) daher bestätigt und die Allianz muss den Vertrag nun rückabwickeln. 

Betroffene Versicherer

Betroffen war ein Vertrag der Allianz aus dem Jahr 2009. Belehrungsfehler befinden sich aber auch in den Verträgen fast aller namhafter Versicherer wieder. So sind auch die Widerrufsbelehrungen folgender Lebensversicherer fehlerhaft:

- Ergo

- Generali

- Neue Leben

- Continentale

- Alte Leipziger

- R und V

- Axa

- Debeka

- Nürnberger

- Zurich

- Proxalto 

- Bayern-Versicherung


Betroffener Zeitraum

Vorrangig erfasst von dem Urteil des BGH werden Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010. Zu diesem Zeitpunkt existierte noch keine Musterwiderrufsbelehrung. Diese wurde erst Mitte des Jahres 2010 eingeführt. Aber auch noch nach der Einführung der Musterwiderrufsbelehrung gibt es etliche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. So sind auch in den Jahren 2011, 2012 und 2013 noch erhöhe Fehlerzahlen zu erkennen. Selbst bei Verträgen im Jahr 2019 gibt es aber noch vereinzelt Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrungen. 

Betroffene Vertragsarten

Erfasst werden von dem Urteil des BGH neben den üblichen Lebensversicherungen,  auch Rentenversicherungen, insbesondere Basis-Rentenversicherungen (Rürup-Verträge). So ging es in dem Fall vor dem BGH gerade um eine Basis-Rente (Rürupvertrag). Der Belehrungsfehler befindet sich aber in allen üblichen Verträgen der Lebensversicherer. 

Kostenloser Erstcheck

Gerne prüfen wir auch Ihren Versicherungsvertrag auf Rückabwicklungsmöglichkeiten. Senden Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne die Widerrufsbelehrung aus Ihren Vertrag zu. Die Widerrufsbelehrung befindet sich üblicherweise im Antrag, dem Versicherungsschein oder dem Policenbegleitschreiben (Schreiben mit dem Ihnen der Versicherungsschein übersandt wurde).

Sie können die Widerrufsbelehrung per Mail an m.kovacic@rae-bemk.de oder per Textnachricht an 0152/56253057 (SMS,WhatsApp) übersenden. Sie erhalten an Werktagen innerhalb von 24 h eine Einschätzung ob der Vertrag rückabgewickelt werden kann.


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