BGH: Kein Abzug von Provisionen und Verwaltungskosten bei Widerruf von Lebensversicherungen!

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Wieder eine Schlappe für die Lebens- und Rentenversicherungen: Wer für Lebens- oder Rentenversicherungsverträge ab 1994 heute noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht weil er fehlerhaft belehrt wurde, muss damit rechnen, dass die Versicherer abenteuerliche Kürzungen des Auszahlungsbetrages vornehmen. 

Neben diversen anderen Positionen wurden etwa die Vertriebskosten - also die Maklerprovision, die für den Abschluss bezahlt wurde - und die von der Versicherung von jeder Prämienzahlung abgezogenen Verwaltungskosten einbehalten. Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 29. Juli 2015(Aktenzeichen: IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) nun klargestellt, dass es unzulässig ist, diese Vertriebs- und Verwaltungskosten abzuziehen und damit die auch von uns in einer Vielzahl von Fällen vertretene Ansicht bestätigt. 

Wer also noch eine schlecht laufenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung aus der Zeit von 1994 bis 2007 hat sollte dringend prüfen, ob dieser Vertrag nicht noch widerrufen werden kann. Dies ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle aus dem genannten Zeitraum möglich, weil eine Vielzahl falscher Widerrufsbelehrungen verwendet wurden. 

Im Fall des Widerrufs haben Sie Anspruch auf

- Rückzahlung sämtlicher von Ihnen einbezahlter Beiträge

- eine Verzinsung dieser Beiträge

- sonstige gezogene Nutzungen. 

Lediglich der - meist geringe - Risikoanteil darf von der Lebensversicherung abgezogen werden. Insgesamt ergeben sich im Fall eines Widerrufs oft deutlich höhere Werte als etwa die Rückkaufswerte, die im Fall einer Kündigung von der Versicherung angeboten werden. 

Mit den jetzt ergangenen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen deutlich gestärkt, die Ausübung des Widerrufs und die Rückabwicklung hat damit nochmals an Attraktivität gewonnen und sollte von jedem Versicherungsnehmer dringend geprüft werden. 

Wir sind eine auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisierte Kanzlei und betreiben eine der bundesweit bekanntesten Informationsseiten zu diesem Thema unter www.lebensversicherung-rückabwicklung.de. 

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Ihre Ansprechpartner RA Adam Cofala und RA Alexander Meyer stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.


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