BGH-Urteil – weiterhin Chance auf Rückforderung bei privater Krankenversicherung

  • 3 Minuten Lesezeit

BGH – Verhandlung am 19.12.2018 – was ist passiert?

Am 19.12.2018 hat der BGH noch nicht das schriftliche Urteil veröffentlicht, aber zumindest die grundsätzliche Entscheidung verkündet. Mehrere Mitarbeiter der Kanzlei und auch Herr Rechtsanwalt Reichel waren in der mündlichen Verhandlung anwesend. Die Klage auf Rückzahlung der Prämien wurde vom BGH an das Landgericht Potsdam zurückgewiesen.

Das Landgericht Potsdam hatte entschieden, dass der Treuhänder der Axa wirtschaftlich von dem Versicherungsunternehmen abhängig war. Er erhielt ein sehr hohes Einkommen und hatte neben der Treuhändertätigkeit noch weitere „Nebenjobs“ bei der Axa.

Der BGH hat diese Begründung zurückgewiesen. Es wurde behauptet, dass es sich bei der Vorschrift nur um eine versicherungsaufsichtsrechtliche Bestimmung handle. Der BGH meint damit, dass diese Vorschrift sich nur an die Aufsichtsbehörden richte. Komisch ist bloß, dass der „unabhängige Treuhänder“ im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das VVG richtet sich aber gar nicht an die Aufsichtsbehörden, sondern regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Verbrauchern und den Versicherungsunternehmen.

Es scheint so, als war es dem BGH wichtiger, die Krankenversicherungs-Unternehmen zu retten. Eine Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen wegen dem Treuhänder hätte möglicherweise mehrere Unternehmen ernsthaft bedrohen können.

Wenn Sie die vollständige Pressemitteilung des BGH lesen möchten, geben sie in einer Suchmaschine ein „BGH PRessemitteilung Nr. 194/2018“.

Der Ablauf des Gerichtsverfahrens

Der Rechtsstreit begann mit einem für den klagenden Verbraucher erfolgreichen Urteil des AG Potsdam zum Aktenzeichen 29 C 122/16. Die AXA Krankenversicherung legte gegen dieses Urteil beim Landgericht Potsdam Berufung ein. Erfreulicherweise hat das Landgericht Potsdam als Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigt.

Das Landgericht Potsdam (AZ. 6 S 80/16) hat das Urteil des AG Potsdam vollumfänglich bestätigt. Da es sich aber um noch ungeklärte Rechtsfragen handelt, hat das LG Potsdam die Revision zum höchsten deutschen Zivilgericht, zum Bundesgerichtshof, zugelassen.

Der Kläger wandte sich gegen Beitragserhöhungen der Jahre 2012 und 2013. Er behauptete, die Beitragserhöhungen seien unrechtmäßig erfolgt und daher von der privaten Krankenversicherung zurückzuerstatten. Dies begründete der Kläger damit, dass der von der privaten Krankenversicherung bestellte Treuhänder nicht unabhängig war.

Nun hat der BGH das Verfahren wieder an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen. Das Landgericht Potsdam wird nunmehr prüfen müssen, ob die sogenannten materiellen Voraussetzungen für die Erhöhung der Beiträge gegeben war. Ein Gutachter wird prüfen und nachrechnen müssen, ob die Krankheitskosten im jeweiligen Vorjahr in dem jeweiligen Tarif tatsächlich 5 % überschritten haben oder ob sich die Sterbewahrscheinlichkeit signifikant verändert hat.

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Weil die Rückforderung der Prämienerhöhungen auch noch auf weitere Gründe gestützt werden kann, die der BGH in diesem Verfahren gar nicht behandelt hat. Die Chancen auf eine Rückabwicklung der Prämienerhöhungen bleibt daher vor offen.

Festzuhalten ist aber, dass eine Rückforderung nicht mehr mit der Begründung, der Treuhänder war wirtschaftlich abhängig, geführt werden kann. Die einzige Chance hier noch etwas zu verändern, ist wenn der Kläger in dem BGH Verfahren noch eine Verfassungsbeschwerde einlegt und gewinnt. Das ist gar nicht so abwegig, weil im Grundgesetz das Recht auf ein Gerichtsverfahren verankert ist. Und mit der Begründung des BGH ist eine Überprüfung des Treuhänders nicht mehr möglich.

Ein Juraprofessor hat sich dahingehend geäußert, dass er in den Fällen, wo die Versicherung die Prämienerhöhungen in dem Erhöhungsschreiben nicht ordnungsgemäß begründet hat, eine hohe Chance auf ein erfolgreiches BGH-Urteil einräumt. Schließlich verlangt das Gesetz in § 203 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich die Mitteilung der „maßgeblichen Gründe“ für die Erhöhung. In vielen Fällen wurden die Erhöhungen von den Versicherungsunternehmen aber entweder gar nicht oder nur sehr schlampig begründet. In einigen Fällen wurde jedes Jahr immer der gleiche Text verwendet. Nach Ansicht der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte kann darin keine ordnungsgemäße Begründung gesehen werden.

Auch nach dem Urteil des BGH bleibt der Streit um die Rückforderung von Prämienerhöhungen offen. Es wird erfahrungsgemäß noch einige Jahre andauern, bis alle rechtlichen Fragen eindeutig vom BGH geklärt sind.

Wie kann ich meinen Fall überprüfen lassen? Kostenlos?

Wir werden gerne Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung geben, ob in Ihrem Fall die Erhöhungen der privaten Krankenversicherung zurückgefordert werden können.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail!

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Claude Dawood

Beiträge zum Thema