BGH urteilt: Abschleppdienst darf Auto einbehalten

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Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herausgeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem veröffentlichten Urteil, darauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

Der BGH wies die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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