BGH verurteilt Allianz Lebensversicherungs-AG zur Rückabwicklung einer Basis-Rentenversicherung

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Mit Urteil vom 30.10.2023 bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das die Allianz Lebensversicherungs-AG zur Rückabwicklung eines indexbasierten Basisrentenvertrags verurteilt hatte. Die Allianz Lebensversicherungs-AG ist aufgrund des Widerrufs nunmehr verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Vertragswert in Höhe von EUR 81.502,09 sowie Verzugszinsen zu zahlen.

Der Basisrentenvertrag („Rürup-Rente“) wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nunmehr, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, da die Rechtsfolgen des Widerrufs nicht ordnungsgemäß dargestellt werden.

Insbesondere bestätigte der Bundesgerichtshof, dass weder der Zeitablauf noch die Beitragsfreistellung noch die steuerliche Behandlung der Prämienzahlungen der Wirksamkeit des Widerrufs entgegenstehen.

Das Urteil hat weitreichende Folgen nicht nur für die Allianz Lebensversicherungs-AG, sondern auch andere Lebensversicherungsunternehmen, soweit die Verträge in den Jahren 2008 bis 2010 abgeschlossen wurden. Der Gesetzgeber führte zum 11.06.2010 ein Muster für die Widerrufsbelehrung ein, bei dessen Verwendung die Belehrung als ordnungsgemäß gilt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt der Musterbelehrung allerdings auch eine maßgebliche Bedeutung für die Beurteilung von Widerrufsbelehrungen seit 2008 zu. Abweichungen vom gesetzlichen Muster können daher dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begann.

Sofern Sie beabsichtigen, einen Basis-Rentenvertrag zu kündigen bzw. beitragsfrei zu stellen, sollten Sie auch die Möglichkeit eines Widerrufs in Erwägung ziehen. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte stehen Ihnen hierzu im Rahmen einer Erstberatung gern zur Verfügung.


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