Bilderklau: Abmahnfalle Dropshipping

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Dropshipping ist eine beliebte Vertriebsmethode bei Einsteigern im Online-Handel. Diese Vertriebsform birgt jedoch auch große Risiken. Gerade beim Einsatz automatisierter Software kann das vermeintlich lukrative Geschäftsmodell schnell zu einer bilderrechtlichen Abmahnfalle werden.

Was ist Dropshipping?

Viele Einsteiger im eCommerce verfügen über wenig Startkapital. Sie suchen nach einem Geschäftsmodell, welches ohne große Investitionen in Bestandsware oder Lagerkapazitäten auskommt. Da erscheint das so genannte Dropshipping - teils auch als fulfillment oder Streckengeschäft bezeichnet - verlockend. Bei diesem Vertriebsmodell hat der Online-Händler die von ihm online angebotene Ware selbst gar nicht vorrätig. Sobald im Shop des Händlers ein Artikel bestellt wird, bestellt er das Produkt dann überhaupt erst bei einem anderen Händler, dem Lieferanten, bei dem es sich ggf. sogar um den Hersteller selbst handeln kann. Die Ware wird dann in der Regel direkt an den Kunden geliefert. Oft bieten die Dropshipper  auch Ware an, die auch von den Lieferanten selbst in deren eigenen Shops angeboten werden. Diese Ware wird dann vom Dropshipper ein wenig teuerer Angeboten als im Shop des Lieferanten.  Dies macht dann den Gewinn des Dropshippers aus.

Vor- und Nachteile des Dropshipping

Unbestreitbar bietet dieses Geschäftsmodell Vorteile: Der Dropshipper braucht kein eigenes Lager zu unterhalten. Er muss Ware nicht vorher einkaufen und erspart sich auch Material und Aufwand beim Verpacken und Versenden der Ware.

Andererseits sind die Margen im Dropshipping regelmäßig nicht so hoch. Der Händler hat meist auch keine Kontrolle über die Qualität der angebotenen Ware und über die Zuverlässigkeit der Versendung. Im Falle von Rücksendungen mangelhafter Ware oder nach einem Widerruf entstehen durch das Dreiecksgeschäft oft Probleme, z. B. bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.

Kostenfalle Bilderklau

Nicht selten wurde mit den Lieferanten nicht einmal vorher abgesprochen, ob sie mit dem Dropshipping einverstanden sind. Das ist auch nicht zwingend notwendig, da der Dropshipper ja ordnungegemäß beim Lieferanten bestellt. Besonders riskant wird das Dropshipping jedoch vor allem dann, wenn der Händler in seinen Angeboten auch Produktfotos und Produktbeschreibungen der Lieferanten ohne deren Zustimmung verwendet. Dies kann schnell und auch ohne böse Absicht geschehen. Gerade beim Einsatz automatisierter Software für das Dropshipping ist Vorsicht geboten. Zieht sich die Software die Produktbeschreibung und die Produktbilder automatisch aus dem Angebot des Lieferanten? Ohne dessen Zustimmung kann dies sehr teuer werden. Eine Zustimmung liegt hier in der Regel nicht vor: Oft werden die Lieferanten ja gar nicht einmal gefragt, ob ihre Produkte überhaupt andernorts via Dropshipping etwas teurer angeboten werden dürfen. Die Fotografen der Produktfotos und auch die Lieferanten, müssen jedenfalls nicht dulden, dass Fotos, an denen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzen, ohne ihre Zustimmung auch in den Shops der Dropshipper genutzt werden. Die Folge können teure Abmahnungen sein, in denen Unterlassung, Ersatz von Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz gefordert werden. Dies kann, selbst wenn es sich nur um zwei oder drei Fotos handelt, Forderungen in vierstelliger Höhe nach sich ziehen. Wem nach einer Abmahnung auch nicht eine rasche und gründliche Löschung der Bilder gelingt, dem drohen weitaus größere Schäden in Form empfindlicher Vertragsstrafen.

Wer als Dropshipper wegen der Nutzung von Bildern (z. B. Produktfotos) oder Texten abgemahnt wurde, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, um zu klären, ob man sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen kann bzw. wie die Angelegenheit möglichst kostengünstig und mit möglichst wenig Risiko für die Zukunft beigelegt werden kann. Gleiches gilt im Übrigen auch  für Händler oder Produktfotografen, die feststellen, dass ihr Bildmaterial in Dropshipping-Angeboten ungefragt verwendet wird. Hier empfiehlt es sich, die Dokumentation der Rechtsverletzung und Geltendmachung von Ansprüchen  anwaltlich begleiten zu lassen, um die Rechte bestmöglich durchzusetzen und Risiken zu vermeiden.  

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren bundesweit zahlreiche Mandanten in Fragen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrung in diesem Fachgebiet teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne.


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