Binäre Optionen werden verboten – CFD Handel wird eingeschränkt!

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Einer heutigen Pressemeldung auf der Website der BaFin ist zu entnehmen, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CFD) und binären Optionen an Kleinanleger in der Europäischen Union beschlossen hat. Um die Anleger künftig besser zu schützen, werden diese Maßnahmen beschlossen:

1. Binäre Optionen – Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger;

2. Differenzgeschäfte (CFD) – Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger. Diese Beschränkung umfasst mehrere Maßnahmen:

- Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits) bei der Eröffnung von Positionen; MarginGlattstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis; Negativsaldoschutz auf

- Einzelkontobasis; Unterbindung des Einsatzes von Anreizen durch CFD-Anbieter und firmenspezifische, standardisierte Risikowarnungen.

- Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits) zwischen 30:1 und 2:1 bei Eröffnung einer Position durch Kleinanleger, die von der Volatilität des Basiswerts abhängig sind:

• 30:1 für Hauptwährungspaare;

• 20:1 für andere Währungspaare, Gold und wichtige Indizes;

• 10:1 für Rohstoffe (außer Gold) und andere Aktienindizes;

• 5:1 für Einzelwertpapiere und andere Basiswerte;

• 2:1 für Kryptowährungen;

3. Margin-Glattstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis. Dabei wird der Prozentsatz der Margin, bei dem CFD-Anbieter ein oder mehrere CFD eines Kleinanlegers glattstellen müssen, standardisiert (50 % der erforderlichen Mindest-Margin);

4. Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis. Durch diese Maßnahme wird eine einheitliche Verlustbegrenzung für Kleinanleger gewährleistet;

5. Anreizbeschränkung für CFD-Handel;

6. Standardisierte Risikowarnung, aus der u. a. der Prozentsatz der Kleinanlegerkonten des CFD-Anbieters hervorgeht, in denen Verluste verzeichnet werden.

Viel Zeit für die Betreiber von Handels-Plattformen, das Trading nach diesen Vorgaben umzusetzen, wird es nicht geben, um Handelsplattformen oder Trading Robots neu zu programmieren, denn: 

Die ESMA beabsichtigt, diese Maßnahmen in den kommenden Wochen in den EU-Amtssprachen zu erlassen und, soweit erfolgt, entsprechende Mitteilungen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Sobald diese Maßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, treten diese Maßnahmen in Bezug auf binäre Optionen dann in einem Monat und die Maßnahmen in Bezug auf CFD in zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Meldungen von Aufsichtsbehörden zufolge sollen überwiegend Verluste zulasten der Anleger eingetreten sein, sodass ein entsprechender Schutz der Verbraucher künftig als angemessen betrachtet wird. Wir empfehlen Menschen, die Verluste erwirtschaftet haben, fachlich versierte Anwälte zu konsultieren. Wir haben bei einigen der in der Vergangenheit und Gegenwart an Trader vertickte Produkte den Eindruck, dass diese so konzipiert waren, dass der Anleger verlieren musste. War dies so, kann der Anleger Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Handelsplattform, deren Trägergesellschaft und Verantwortlichen geltend machen. Wir vertreten betrogene Trader seit knapp 20 Jahren. Gerne unterbreiten wir auch in Ihrem Fall im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung ein Angebot für Ihre außergerichtliche – bzw. gerichtliche Interessenvertretung. 


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