BitClub Network: ein weiterer Betrugsfall im Bereich Krypto-Investments – Wie Anleger ihr Geld zurückbekommen

  • 3 Minuten Lesezeit

Das BitClub Network gehört zu den zahlreichen Plattformen, die im Internet Investitionen in Kryptowährungen angeboten haben. Anlegern wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt. Nach Angaben von www.btc-echo.de sollen die Betreiber des BitClub Network zwischen 2014 bis 2019 insgesamt 722 Millionen US-Dollar eingesammelt haben.


BitClub Network: Das Geschäftsmodell


BitClub Network gab an, über seine Webseite Anteile an Bitcoin Mining Pools erwerben zu können. Auch das Mining bzw. Schürfen von anderen Kryptowährungen wie Ethereum, DASH, Monero oder Zcash soll auf der Plattform möglich gewesen sein. Den Investoren wurden hohe Gewinne versprochen. Für das Anwerben weiterer Kunden sollte die Rendite sogar noch gesteigert werden können. BitClub hat somit ein Multilevelmarketing (MLM) betrieben, um neue Kunden zu gewinnen. Damit zeigen sich deutliche Parallelen zu dem Anlagebetrug OneCoin. (Hinweis zu dem gewonnenen Urteil gegen einen OneCoin-Vermittler weiter unten, ausführliche Informationen zum Thema OneCoin finden Sie hier)


BitClub Network: US-Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Betrugs


Wie btc-echo.de am 12.12.2019 berichtet, hat die amerikanische Staatsanwaltschaft Anklage gegen die fünf Betreiber der Krypto-Plattform erhoben, da diese von unwissenden Investoren Gelder unterschlagen haben sollen. Anleger wurden mit falschen Angaben zur Rendite angelockt. Die angeblichen Mining Pools sollen jedoch nicht existiert haben.


Schadenersatzansprüche gegen Vermittler – Holen Sie jetzt Ihr Geld zurück


Wurde auch Ihnen eine Investition bei BitClub Network als aussichtsreiche Investition angepriesen? Haben Sie aufgrund einer solchen Empfehlung Geld bei der Plattform eingezahlt? Dann stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber Ihrem Vermittler zu.


Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, den Interessenten über alle Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Er muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, überprüfen und über die mit der Anlage verbunden Risiken aufklären.


Kommt ein Vermittler diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem geschädigten Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.


Urteil gegen Vermittler von vermeintlicher Kryptowährung – Anleger erhält Geld zurück


Bei dem BitClub Network handelt es sich um ein ähnliches Geschäftsmodell wie die vermeintliche Kryptowährung OneCoin, dem bislang größten Betrugsskandal im Bereich digitaler Währungen.  


Mit Urteil vom 07.09.2022 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Dresden eine Klage gegen eine Vermittlerin von OneCoins bzw. Schulungspaketen gewonnen. Die Klägerin hatte 6.030 € in die angebliche Kryptowährung investiert. Die Vermittlerin wurde nun zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags verurteilt. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Landgericht hat darüber hinaus entschieden, dass die Beklagte 4 % Zinsen ab dem Tag der Investition in die OneCoins an die Klägerin zu zahlen hat. Dies führt bereits heute zu einem weiteren Anspruch in Höhe von über 1.300 Euro.


Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei BitClub Network investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Weitere Informationen finden Sie hier.


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender

Beiträge zum Thema