Bitcoin & Co: Warum es so riskant ist, dem Finanzamt Kryptogewinne nicht offenzulegen

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Bitcoin-Profiteure prahlen immer wieder damit, ihre Kryptowährungsgewinne beim Finanzamt nicht anzugeben.

Meist lautet das Argument: Die Finanzämter finden das niemals heraus.

Einziges Problem: Diese Aussage mag im Moment noch stimmen. 

Tatsächlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzämter diesen Einnahmen auf die Spur kommen.

Weshalb ist dieses Vorgehen für die Steuerpflichtigen so extrem riskant?

Zurzeit trifft eine virtuelle Kryptorealität auf eine noch eher analog ausgerichtete Verwaltung.

Grund hierfür: Die Finanzämter hatten keine Zeit, sich auf den Bitcoin-Boom und die insoweit nun prognostizierten Zusatzeinnahmen von geschätzt mehr als 720 Millionen Euro (allein für das Kalenderjahr 2017) wie erforderlich vorzubereiten.

Daher muss die Finanzverwaltung diesen kurzfristig entstandenen Rückstand erst noch aufarbeiten.

An verschiedenen Stellen lässt sich aber bereits jetzt ablesen, dass sich der Wind zulasten der Steuerpflichtigen in absehbarer Zeit drehen wird. Hierfür ist es lediglich erforderlich, auch einmal über die bundesdeutschen Grenzen hinaus zu blicken:

Aktuell hat der US-amerikanische Online-Handelsplatz Coinbase laut einer Meldung des BTC-Echo (Autor: Lars Sobiraj) vom 25.02.2018 gerade erst 13.000 seiner Nutzer gewarnt, dass eine Übergabe von deren Daten an den Internal Revenue Service bevorstehe.

Hintergrund sind jahrelange Aktivitäten der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde zur Ermittlung von Kryptowährungsprofiteuren, die sich bislang weigern, ihre Gewinne anzugeben.

Coinbase hat sich bisher erfolglos gegen die Herausgabe der Daten gewehrt. Nun sollen nicht nur Namen und Anschriften, sondern auch sämtliche durchgeführten Transaktionen und die Kryptowährungsbestände der betreffenden Kunden offengelegt werden. Davon wurden die Kunden von Coinbase nunmehr in Kenntnis gesetzt.

Es braucht nicht viel Phantasie, dass auch bundesdeutsche Finanzämter im Wege sog. Auskunftsersuchen Daten bundesdeutscher Steuerpflichtiger im Ausland anfordern und aller Voraussicht nach auch bekommen werden. Ob dann eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist, erscheint angesichts aktueller Tendenzen in der Rechtsprechung mehr als fraglich. Schließlich ist mittlerweile allgemein bekannt, dass selbst in Fällen misslungener Selbstanzeigen sogar mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden.

Rechtsanwalt Dr. Joerg Andres, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerrechtsprofessor aus Düsseldorf kommentiert:

„Wer jetzt noch an die Mär der völligen Anonymität von Blockchain-Aktivitäten glaubt, der sollte sich nicht wundern, wenn guter Rat anschließend buchstäblich teuer werden wird. Wer in der Vergangenheit seine Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt noch nicht vollständig erfüllt hat, sollte dies zügig nachholen. Noch gibt es gute Chancen, solche Versäumnisse straffrei aufzuarbeiten.“

Alle wichtigen Informationen und ein Gesamtüberblick zu allen dafür relevanten Themen sind in dem neuen Buch „STEUERTSUNAMI BITCOIN“ von Prof. Dr. Joerg Andres und Michael Huss enthalten, das ab 10.03.2018 im Handel zuerst als E-Book und kurz danach auch als Printausgabe zu haben sein wird. Das Hörbuch erscheint dann ca. einen Monat später.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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