Bitcoinbuyer App – Achtung laut BaFin

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Bei Anlagen über bitcoinbuyer-app.com ist Vorsicht geboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man den Online-Kryptohandel meistern soll, indem man auf intelligente Signale zugreift, die von der maschinell lernenden App von Bitcoin Buyer bereitgestellt werden und KI benützt wird, um historische Daten und die neuesten Marktbewegungen zu analysieren und so wertvolle Handelssignale zu erzeugen.

Weiterhin wird damit geworben, dass, ganz gleich wieviel Erfahrung man in der Finanz- und Handelswelt hat, die benutzerfreundlichen Software einem den vertrauensvollen Handel mit Kryptowährungen, CFDs und anderen hochwertigen Vermögenswerten ermöglich.

Angeboten werden Analgen in Differenzkontrakten (CFDs) und ein Handel in Kryptowährungen.

Tatsächlich Warnhinweis der BaFin

Allerdings warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Anlagen über Bitcoin Buyer. Es würden ohne ihre Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert. Für deutsche Anleger würden Handelskonten geführt, über die Anlagen in CFDs in Kryptowährungen getätigt werden könnten.

Außerdem verweist die BaFin darauf, dass sie der Morena Europe Limited Liability als Betreibergesellschaft der Bitcoin Buyer im Januar 2022 bereits eine unerlaubte Finanzportfolioverwaltung untersagt hatte.

Die Warnung der BaFin sollte Anleger zur Achtsamkeit mahnen.

Unerlaubte Geschäfte durch Bicoin Buyer

Das Angebot von Differenzkontrakten kann ein Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) sein.

Hierfür ist eine Erlaubnis der BaFin nötig, die Bitcoin Buyer nicht hat.

Auch eine Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG, also wenn für den Anleger Anlageentscheidungen getroffen werden, erfolgt ohne Genehmigung der BaFin.

Optionen für Anleger von Bitcoin Buyer

Bei unerlaubten Wertpapierdienstleistungen kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Wenn Sie über bitcoinbuyer App Gelder investiert haben, und ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt erhalten, können für Sie auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung denkbar sein.

Wenn Sie mit Anlagen bei Bitcoin Buyer Probleme haben, berät Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne über rechtliche Möglichkeiten, um ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 07.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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