bitcoinbuyer-app.com: BaFin warnt vor Website. Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Unser Streifzug durch unseriöse Anbieter von Handelsplattformen geht auch heute weiter.

Ins Auge gefallen ist uns die Webseite von "bitcoinbuyer-app.com".

Klingt natürlich sehr gut, grad in diesen Tagen, in denen viele Crypto-Währungen wieder neue Rekordstände erreichen, allen voran eben der "Bitcoin", wo die Auguren - charttechnisch begründet - demnächst neue Rekordziele im Bereich von USD 100.000 ausrufen.

Und da macht es natürlich Sinn, in die Euphorie mit einzusteigen und gleich eine ganze Webseite mit dem Namen "bitcoinbuyer-app.com" aufzumachen.

Nur, was stört uns dann beim Blick auf deren Webseite?

Naja, wissen Sie, wer die "Macher" der Webseite sind? Welche Rechtsform hat die Betreiberfirma, deren Namen wir noch nicht einmal kennen, überhaupt? Und wo sitzt die Firma noch? Haben Sie ein Impressum gesehen? Und einen Verweis auf eine Aufsichtsbehörde? Eben. Punkt. Kein Aber.

Und wenn wir dann noch sehen, dass ganz aktuell oben ein Laufband läuft, wo es just heißt (einkopiert):

"Achtung: Aufgrund der extrem hohen Mediennachfrage schließen wir die Registrierung ab dem 03.09.2024 – BEEILEN Sie sich 05:07"

d.h. also suggeriert wird, dass diese Webseite "in aller Munde" ist und Zeitdruck auf Anlagewillige ausgeübt wird, dann wissen wir genug.

Bitte, lassen Sie es. Machen Sie nicht den Fehler und investieren dort. Bitte nicht.

Dies sieht auch die Finanzaufsicht BaFin so. Sie warnt nämlich vor Angeboten der Firma "Bitcoin Buyer".

"Deren Betreiber", so die Bafin,  "bieten auf der Website bitcoinbuyer-app.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dort können deutsche Kundinnen und Kunden Handelskonten eröffnen, über die sie Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) in Kryptowährungen abwickeln können."

Die BaFin hat übrigens bereits mit Bescheid vom 26.01.2024 die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Warum unser Hinweis hier?

Auch hier quasi in Endlosschleife unser Warnhinweis:

Bitte glauben Sie nicht den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter!

Und wer bereits überwiesen hat, der mache sich klar: Anleger sollten nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Anleger bei "Bitcoin Buyer" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall müssten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17



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