Blaulicht in Sicht? Wie verhält man sich richtig bei Rettungsfahrzeugen?

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Es ist ein immer wieder auftretendes Szenario: Man hört das Martinshorn, man sieht das Blaulicht im Rückspiegel und plötzlich bricht bei vielen Verkehrsteilnehmern die pure Panik aus. Im schlimmsten Fall wissen die Verkehrsteilnehmer nicht wohin, fahren kreuz und quer, um eine Lücke zu schaffen oder bleiben im schlimmsten Fall einfach in einer Art Schockstarre mitten auf der Fahrbahn stehen.

Das oberste Gebot lautet jedoch:

Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind.

Der nächste sinnvolle Schritt ist es, den Blinker zu setzen, um die Ausweichrichtung anzuzeigen. Dies gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es einem gleichzutun oder zumindest ihr Verhalten anzupassen. Wichtig ist dabei, dass man selbst auch auf andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrer, achten muss. Wenn man gerade an einer roten Ampel steht, sollte man immer nach rechts ausweichen. Dabei darf man auch vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

1. Ein- bzw. mehrspurige Straßen

Sollte man das Herannahen der Rettungskräfte auf einer einspurigen Straße bemerken, gilt es, das Tempo zu drosseln. Am besten fährt man im Anschluss nach rechts an den Fahrbahnrand und hält, wenn nötig, sogar an.

Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht sogar die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei sollte man wissen, dass bei zwei Fahrstreifen pro Richtung die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden ist. Die Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand bewegt werden. Die Fahrzeuge der anderen Spur sollten logischer Weise den rechten Fahrbahnrand benutzen.

Bei drei und mehr Fahrstreifen muss die Rettungsgasse immer zwischen der äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur gebildet werden. Bei Verstößen droht nach ganz aktueller Gesetzesänderung ein Bußgeld. Kommt es durch die Behinderung zu einem Unfall oder zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann sogar ein Monat Fahrverbot drohen.

Immer wieder kann man Verkehrsteilnehmer beobachten, welche im Rückenwind des Blaulichtfahrzeuges die Rettungsgasse zum eigenen Fortkommen nutzen. Diesen Verkehrsteilnehmern drohen jedoch erhebliche Strafen. Ein Verlust des Führerscheins wegen Straßenverkehrsgefährdung ist dann noch die geringste Strafe. Im Extremfall kann die Fahrt sogar im Gefängnis enden.

2. Haben Fahrzeuge mit Blaulicht Wegerechte?

Diese Frage ist mit einem klaren „Ja“ zu beantworten. Zu beachten ist jedoch, dass nur die Kombination aus Blaulicht und Martinshorn gemeinsam der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend ein Wegerecht garantieren.

Doch was bedeutet dieses Wegerecht für die anderen Verkehrsteilnehmer?

Konkret müssen andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen! Jede Form der Blockade, ob bewusst oder unfreiwillig, führt zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Das Wegerecht darf durch die Rettungskräfte jedoch nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen. Was viele Bürger nicht wissen: Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer dem Wegerecht des Rettungswagens nicht entspricht und es trotzdem zu einer Kollision kommt, entscheidet dennoch der Einzelfall über die Haftung. Man sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass es für einen Verkehrsteilnehmer sehr teuer werden kann, wenn dieser gegen die Pflicht verstößt, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.

Der Autor Rechtsanwalt Alexander Held ist Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht.


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