Blitzanhänger – Rotlicht und Geschwindigkeitsmesser – Enforcement-Trailer Augsburg

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit einer neuen Blitzertechnik, dem Enforcement-Trailer, werden seit letztem Jahr mehr als 20 Temposünder täglich registriert. Das Gerät befindet sich derzeit noch im Testeinsatz in Augsburg. Neu ist die Technik, die auf einer Aussendung von mehreren Tausend Laserimpulsen pro Sekunde basiert, nicht. Das Prinzip entspricht den Poliscan-Blitzern (Säulen) die bereits viele Temposünder entlarvt haben. Letztere sind in der Lage, nicht nur Rotlichtverstöße, sondern auch gleichzeitig die Geschwindigkeit zu messen. Somit kann nicht nur der Rotlichtverstoß, sondern auch die Geschwindigkeit gemessen und geahndet werden.

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim vom 29.11.2016 – 21 OWi 509 Js 35740/15 – wurde ein Verfahren eingestellt, welches nach einem Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gelangt ist, die Messung sei ab 50 m nicht mehr verifizierbar.

Auch das AG Jena hat ein Verfahren mit Beschluss vom 17.01.2017 eingestellt – 260 Js 29690/16:

„Wenn das Gerät aber Messpunkte nimmt und in die Geschwindigkeitsmessung einrechnet, die außerhalb dieses eindeutig definierten Messbereichs liegen, entspricht es nicht mehr der Bauartzulassung. Daher ist auch eine Eichung des MessGerätes, welche gerade eine gültige Bauartzulassung voraussetzt, hinfällig“.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 2001 im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht spezialisiert. Ein guter Verteidiger muss sich nicht nur mit den technischen Einzelheiten auskennen, sondern auch die OLG-Rechtsprechung, vor allem jedoch den Richter oder die Richterin vor Ort einschätzen können. Rechtsanwalt Steffgen kennt nicht nur die Richter im Großraum Augsburg-München-Nürnberg, sondern auch viele Amtsgerichte in Baden-Württemberg. Da es zu den Poliscan-Säulen noch keine obergerichtliche Entscheidung gibt, sollte weiterhin gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt werden, empfiehlt er.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema