Blitzer an der Kreuzung Nuthe-Schnellstraße/Berliner Straße, 14480 Potsdam- Bußgeld vermeiden!

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Seit Mitte 2018 werden an der Kreuzung Nuthe-Schnellstraße/Berliner Straße Rotlicht- und Geschwindigkeitssünder von der  Messanlage mit dem Gerät PoliscanSpeed erfasst. 

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Bei der Justage des Gerätes ist die richtige Einstellung des Scanwinkels von besonderer Bedeutung. Hierbei und bei der Auswertung des Messfotos passieren den Beamten die meisten Fehler, die auch zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen. Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Der Blitzer wird unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Diese und andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen.  Das Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren Auswirkungen auf Ihre Messung. Es ist damit die Grundlage für einen Beweisantrag mit dem die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Amtsgericht Potsdam nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens, einschließlich des Gutachters.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie einfach in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin- Charlottenburg und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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