Blitzer in BUXHEIM, A 96 Ri. Lindau, Abschnitt 400, km 6,17, Ri. Lindau- Fehleranfälliges Messsystem!

  • 4 Minuten Lesezeit

Auf der Bundesautobahn A 96, im Bereich des Abschnitts 400 bei Kilometer 6,17 in Fahrtrichtung Lindau, wird durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. An diesem Streckenabschnitt außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.

Die Überwachung erfolgt mit einem Einseitensensor vom Typ ESO 8.0, einem Messsystem, das häufig für Diskussionen sorgt – nicht nur aufgrund seiner komplexen technischen Funktionsweise, sondern auch wegen der Vielzahl an dokumentierten Fehlerquellen. In der Praxis zeigt sich, dass gerade an dieser Messstelle gute Chancen bestehen, gegen einen Bußgeldbescheid mit Erfolg vorzugehen.

Die Messstelle bei Buxheim im Überblick

Der überwachte Streckenabschnitt liegt zwischen Memmingen und Mindelheim in einer verkehrsreichen Zone mit regelmäßigem Pendler- und Fernverkehr. Durch die Richtungsfahrbahn Lindau führt die Autobahn an dieser Stelle durch ein Gefälle mit leichten Kurvenverläufen, was dazu führt, dass viele Verkehrsteilnehmer das Tempolimit von 80 km/h übersehen oder ungewollt überschreiten.

Der Sensor steht dabei am Fahrbahnrand – häufig auf einem Standstreifen oder unmittelbar hinter der Schutzplanke – und ist so positioniert, dass Fahrzeuge beim Vorbeifahren erfasst werden. Gerade diese Art der Messstellenplatzierung birgt Risiken für fehlerhafte Ergebnisse, insbesondere wenn Sichtverhältnisse, Verkehrsdichte oder bauliche Gegebenheiten nicht optimal sind.

Funktionsweise des Einseitensensors ESO 8.0

Das System ESO 8.0 arbeitet mit Infrarot-Lichtschranken, die in einem kompakten Sensormodul am Fahrbahnrand verbaut sind. Wenn ein Fahrzeug den Erfassungsbereich passiert, wird es nacheinander von mehreren Lichtfeldern durchschritten. Die Zeit, die das Fahrzeug für die Durchfahrt dieser Felder benötigt, wird vom System gemessen und anschließend zur Berechnung der Geschwindigkeit herangezogen.

Dabei wird die Geschwindigkeit nicht punktuell, sondern über eine kurze Strecke hinweg bestimmt. Zusätzlich wird eine digitale Fotoaufnahme angefertigt, die das Fahrzeug, das Kennzeichen und idealerweise den Fahrer abbildet.

Auch wenn das Verfahren technisch modern wirkt, ist es in der praktischen Anwendung fehleranfällig – insbesondere unter realen Einsatzbedingungen wie auf der A 96 bei Buxheim.

Typische Fehlerquellen des ESO 8.0-Systems

Ein zentrales Problem des ESO 8.0 ist seine große Abhängigkeit von einem fehlerfreien Aufbau und präzisen Umgebungsbedingungen. Schon kleine Abweichungen bei der Ausrichtung des Sensormoduls können zu verfälschten Messergebnissen führen. Steht das Gerät leicht schief oder wird es nicht exakt in der vorgeschriebenen Höhe angebracht, kann das Rechenmodell der Software ungenaue Ergebnisse liefern.

Ein weiterer häufiger Fehler liegt in der Fahrzeugzuordnung. Insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen kann es passieren, dass das System ein Fahrzeug misst, die gemessene Geschwindigkeit jedoch fälschlich einem anderen Fahrzeug zuordnet. Dies betrifft insbesondere Situationen mit parallelem oder versetztem Fahren mehrerer Fahrzeuge.

Zudem zeigt sich, dass äußere Einflüsse wie Regen, Nebel, Sonneneinstrahlung oder Verschmutzungen am Sensor die Lichtstrahlmessung stören können. Auch Reflexionen von metallischen Oberflächen oder von der Fahrbahn können Messfehler hervorrufen.

Nicht zuletzt ist die Kalibrierung des Geräts entscheidend: Nur wenn das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß geeicht und dokumentiert ist, darf das Messergebnis rechtlich verwertet werden. Fehlt die Eichdokumentation oder weist sie Mängel auf, kann dies die Unverwertbarkeit der Messung nach sich ziehen.

All diese Fehlerquellen können durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachgewiesen werden. In der Praxis führen solche technischen Überprüfungen nicht selten dazu, dass Bußgeldverfahren eingestellt oder Bußgeldbescheide aufgehoben werden.

Warum ein Einspruch hier besonders gute Erfolgsaussichten hat

An der Messstelle bei Buxheim auf der A 96 wurden bereits zahlreiche Messungen in Zweifel gezogen – insbesondere wegen der bekannten Schwächen des ESO 8.0. Die Kombination aus einem sensiblen Messsystem, anspruchsvoller Verkehrslage und technischer Anfälligkeit bietet hervorragende Ansatzpunkte für eine juristische Anfechtung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Spezialist für Verkehrsrecht tätig und hat sich auf die Anfechtung fehlerhafter Geschwindigkeitsmessungen spezialisiert. Durch seine langjährige Erfahrung kennt er nicht nur die technischen Schwächen des ESO 8.0-Systems, sondern weiß auch, wie diese rechtlich erfolgreich geltend gemacht werden können.

In Zusammenarbeit mit anerkannten Gutachtern prüft er jede Messung im Detail. Seine Mandanten profitieren von einer präzisen, zielgerichteten Verteidigung, die regelmäßig zur Verfahrenseinstellung oder Reduzierung der Sanktionen führt.

Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese sämtliche Kosten für das Verfahren. Auch eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht in Rechnung gestellt. Damit ist ein Einspruch für Versicherte vollkommen kostenfrei und risikolos.

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge ist einfach und flexibel möglich:

– Über das Kontaktformular auf anwalt.de – ideal für eine erste, schnelle Anfrage mit allen relevanten Angaben
– Per E-Mail an: junge@jhb.legal – auch für die direkte Übermittlung von Unterlagen oder Rückfragen
– Telefonisch erreichbar unter der Kanzleinummer: 03039839032
– In dringenden Fällen, auch außerhalb der regulären Bürozeiten: 01792346907

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein sehr erfahrener und engagierter Verteidiger in Bußgeldverfahren. Wer an der Messstelle bei Buxheim auf der A 96 geblitzt wurde, sollte sich nicht vorschnell mit einem Bußgeldbescheid abfinden. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier überdurchschnittlich gut – insbesondere bei kompetenter anwaltlicher Begleitung.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema