Blitzer: Leverkusen, A 59; km 018,150; zw. AS Rheindorf u. AK Leverkusen West- Fehler bei der Messung!
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Die Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 59 bei Leverkusen – exakt bei Kilometer 018,150 – befindet sich zwischen der Anschlussstelle Rheindorf und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West. Dieser Abschnitt ist besonders überwachungsintensiv, da hier eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von lediglich 60 km/h gilt. Gründe dafür sind meist bauliche Gegebenheiten, Auffahrten oder Baustellenbereiche. Der Übergang zwischen schneller Autobahnfahrt und reduzierter Geschwindigkeit führt regelmäßig zu Überschreitungen – und damit zu Bußgeldverfahren. Zur Kontrolle der Geschwindigkeit wird hier ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed eingesetzt.
Funktionsweise des PoliScan Speed und typische Fehlerquellen
Das PoliScan Speed arbeitet mit einer Lasertechnologie, bei der ein Fächer von Laserimpulsen ausgesendet wird. Diese erfassen ein 75 Meter langes Messfeld. Fahrzeuge, die dieses Feld passieren, reflektieren die Laserstrahlen, die vom Gerät aufgefangen und ausgewertet werden. Auf Basis einer Weg-Zeit-Berechnung wird die Geschwindigkeit ermittelt.
Trotz seiner technologischen Komplexität ist dieses Messverfahren fehleranfällig – gerade bei mobilen Einsätzen wie hier:
Signalverfälschung durch Auffächerung: Die weite Erfassungszone führt dazu, dass sich die Laserstrahlen auffächern. Dadurch können Rückstrahlsignale ungenau oder verzerrt sein – was zu falschen Messergebnissen führt.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Laserfächer befindet, was auf mehrspurigen Autobahnen sehr häufig vorkommt, ist die Zuordnung der Messdaten zum richtigen Fahrzeug erschwert oder unmöglich. Im Zweifel ist der Vorwurf nicht gerichtsfest beweisbar.
Ungenaue Ausrichtung des Geräts: Damit eine korrekte Messung erfolgen kann, muss das Gerät exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits kleine Abweichungen beim Aufbau führen systematisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten.
Fehlende Dokumentation: Häufig fehlt in der Verfahrensakte der Schulungsnachweis der Messbeamten. Auch das Vorliegen einer gültigen Eichung des Geräts ist nicht immer gegeben. Ist eines dieser formellen Kriterien nicht erfüllt, ist die Messung nicht verwertbar. Wird nachgewiesen, dass die Eichung abgelaufen war, ist sogar die gesamte Messreihe rechtlich nichtig.
Diese Schwachstellen treten nicht nur vereinzelt, sondern regelmäßig auf. Fehler lassen sich durch ein unabhängiges, TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten belegen – ein entscheidender Vorteil im Einspruchsverfahren.
Warum hier ein Einspruch besonders gute Erfolgsaussichten hat
Gerade bei mobilen Messstellen wie dieser auf der A 59 ist ein Einspruch häufig erfolgreich. Die Kombination aus technischem Fehlerpotenzial, dokumentationspflichtigen Voraussetzungen und unklaren Verhältnissen bei der Fahrzeugzuordnung macht die Angriffsfläche im Bußgeldverfahren besonders groß.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Mit jahrelanger Erfahrung und technischer Sachkenntnis gelingt es ihm regelmäßig, Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter Messungen erfolgreich anzufechten. Die Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Gutachtern macht es möglich, auch komplexe Messfehler nachzuweisen und vor Gericht überzeugend darzulegen.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann das Verfahren völlig kostenfrei durch Rechtsanwalt Andreas Junge führen lassen. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von ihm nicht geltend gemacht. So ist die Verteidigung gegen den Bußgeldvorwurf ohne finanzielles Risiko möglich.
Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge ist schnell und unkompliziert möglich:
– telefonisch unter 03039839032
– bei dringenden Fragen auch außerhalb der Bürozeiten unter 01792346907
– per E-Mail an: junge@jhb.legal
– oder direkt über das Kontaktformular auf anwalt.de
Eine erste Einschätzung Ihres Falls ist kurzfristig möglich. Unterlagen können bequem digital übermittelt werden. Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein engagierter und erfahrener Verteidiger – mit dem nötigen Fachwissen, um Fehler in der Messung gezielt aufzudecken und erfolgreich dagegen vorzugehen.

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