Blitzer - Was droht, wenn bisher noch nie zu schnell gefahren wurde (Erstverstoß) ?

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Sie wurden von einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst, haben sich aber seit Jahren oder vielleicht Jahrzehnten in Straßenverkehr nichts zuschulde kommen lassen ?

Der Bußgeldkatalog in Fassung der BußgeldkatV sieht Regelsätze vor, die bei einem Verstoß, etwa bei einem Geschwindigkeitsverstoß verhängt werden. Die Verkehrsbehörden weichen bei Voreintragungen im Bußgeld oft nach oben über den Regelsatz ab. Bei Beharrlichkeit, d.h. wiederholtem Verstoß wird auch durch die Behörden ein Fahrbverbot verhängt, obwohl dies im Regelsatz nicht vorgesehen ist. 

Umgekehrt weichen die Verkehrsbehörden jedoch nie nach unten ab, wenn man keine Einträge im FAER und BZR ausweist. Ist dies nicht ungerechnet ? Die Begründung hierfür sei ie allgemeine Gleichbehandlung in Massenverfahren wie den Bußgeldverfahren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 21 Jahren im Bereich der Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten und des Fahrerlaubnisrechts (Führerschein) spezialisiert. Nach dessen Erfahrung führen positive Umstände im Einspruchsverfahren vor den Verkehrsbehörden faktisch nie zu einer Reduzierung oder zu einem Wegfall des Bußgelds oder Fahrverbots. Es können solche Umstände jedoch zur Vorbereitung der Hauptverhandlung schriftlich vorgetragen werden. Insbesondere wenn der Betroffene aus beruflichen Gründen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, liegt ein beachtlicher Umstand vor.

Soweit der Betroffene die Pflege für einen nahen Angehörigen übernommen hat oder diesen auch nur zu Arztterminen fahren muss, stellt dies ebenfalls einen Umstand dar, welcher zum Wegfall des Fahrverbots führen kann. 

Im Einzelfall kann nach dessen Erfahrung gegen Fahrverbote auch unter Erhöhung der Regelgeldbuße erfolgreich vorgegangen werden.  Jedoch ist dies von der obergerichtlichen Rechtsprechung im jeweiligen Bundesland abhängig. Die Anwaltskanzlei Steffgen hat aber auch im strengsten Bundesland Bayern in 2022 bereits mehrfach ein Absehen vom Fahrverbot erreicht. In Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern ist dies noch öfters möglich.

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