BMJV plant, Insolvenzantragspflicht vorübergehend auszusetzen

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach einer Meldung der LTO Legal Tribune Online vom 16.3.2020 plant das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, nach dem Unternehmen, die wegen des Coronavirus und seinen Folgen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, nicht innerhalb von 3 Wochen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen müssen. 

Damit soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Hilfen, die die Bundesregierung plant, auch bei den Unternehmen ankommen können. Denn nach bisheriger Rechtslage wären die Unternehmen und deren Organe verpflichtet, innerhalb von drei Wochen den Antrag beim Insolvenzgericht zu stellen, andernfalls drohen strafrechtliche Verfolgung und Schadenersatz. Da die Behörden aber nicht garantieren können, dass die staatlichen Hilfen innerhalb der drei Wochen gewährt werden können, soll diese Frist jetzt bis Herbst aufhoben werden. 

Es ist zu erwarten, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf in Kürze vorgestellt werden wird. 

Der Gesetzentwurf ist nur eine von einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung der Wirtschaft unter die Arme greifen möchte, um schwere negative Folgen der Pandemie zu weit wie möglich abzufedern. Welche noch vorgestellt werden und wie genau sie umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. 

Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag bereits Erleichterungen bei der Gewährung von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Wie diese genau verwaltungstechnisch umgesetzt werden, zeigt sich in den nächsten Tagen. 

Im Hinblick auf den Handlungsdruck ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber in den nächsten Tagen noch eine Reihe weiterer Gesetze erlassen werden wird. 

Heiko Effelsberg, LL.M

Rechtsanwalt



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.

Beiträge zum Thema