BMW gerät im Abgasskandal nach Messungen der DUH unter Druck

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Nun gerät auch BMW im Abgasskandal unter Druck. Aktuelle Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben ergeben, dass BMW-Modelle die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß deutlich überschreiten. Nicht nur das: Es waren auch die höchsten Stickoxid-Werte, die die DUH nach eigenen Angaben je gemessen hat. Außerdem hat die DUH ein Thermofenster bei der Abgasreinigung festgestellt. Thermofenster sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen.

Die DUH hatte Abgasmessungen bei BMW-Modellen mit der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 vorgenommen. Dabei bliesen die Fahrzeuge deutlich mehr Stickoxide in die Luft als gesetzlich zugelassen. Besonders eklatant zeigte sich das am Berg. Hier wies ein BMW 525d mit der Abgasnorm Euro 5 an einer Steigung einen Stickoxid-Ausstoß von 5.847 Milligramm pro Kilometer auf. Ein Ausstoß von 180 mg/km ist für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 erlaubt. Der Grenzwert wurde um das 32-fache überschritten. Etwas besser schnitt zwar ein BMW 318d mit der Abgasnorm 6 in der gleichen Fahrsituation ab und stieß 3.934 mg Stickoxid pro Kilometer aus. In der Schadstoffklasse 6 liegt der Grenzwert allerdings bei 80 mg/km, der somit gleich um das 49-fache überschritten wurde.

Die DUH nahm außerdem mit dem Software-Experten Felix Domke die Motorsteuerung eines BMW X3 mit der Abgasnorm Euro 5 unter die Lupe und stellte unzulässige Abschalteinrichtungen fest. So sorge ein Thermofenster bei der Abgasreinigung dafür, dass die Abgasrückführungsrate (AGR) bei Außentemperaturen unter 18 und über 40 Grad reduziert werde. Das hat zur Folge, dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Bei einer Außentemperatur von 1 Grad liege der Stickoxid-Ausstoß durchschnittlich bei 2.395 mg/km und damit ebenfalls um ein Vielfaches über dem zulässigen Grenzwert. Darüber hinaus werde anhand weiterer Parameter wie Geschwindigkeit oder aktivierter Klimaanlage die AGR reduziert. Bei offiziellen Abgasmessungen ist die Klimaanlage immer ausgeschaltet.

BMW weist die Vorwürfe erwartungsgemäß zurück. Unzulässige Abschalteinrichtungen seien bei BMW kein Thema. „Dieser Standpunkt lässt sich nach den verbraucherfreundlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal allerdings kaum halten. Denn der EuGH hat klargestellt, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Zudem entschied der EuGH mit Urteil vom 21. März 2023, dass schon Fahrlässigkeit der Autohersteller Schadenersatzansprüche im Abgasskandal auslöst.

„Somit können sich BMW und andere Autohersteller nicht damit herausreden, dass sie dachten, sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen und praktisch nur zufällig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Schon durch ein solches fahrlässiges Verhalten hätten sie sich schadenersatzpflichtig gemacht“, so Rechtanwalt Dr. Gasser.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-2023-erfolgreich-klagen/





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