BMW im Abgasskandal - KBA beanstandet unzulässige Abschalteinrichtung beim BMW X3

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BMW spielte im Abgasskandal bislang nur eine untergeordnete Rolle. Jetzt rückt der Autobauer aus München jedoch stärker in den Fokus. Denn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 20. Februar 2024 mitgeteilt, dass es unzulässige Abschalteinrichtungen beim BMW X3 Diesel festgestellt hat.

Konkret geht es um die Fahrzeugtypen BMW X3 xDrive 20d und BMW X3 sDrive 18d mit der Abgasnorm Euro 5. Nach Angaben des KBA sind in Deutschland rund 33.000 Fahrzeuge betroffen.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon vor einiger Zeit erhöhte Stickoxidemissionen beim BMW X3 festgestellt und vermutet, dass auch BMW bei den Abgaswerten „getrickst“ hat. Denn die hohen Emissionswerte seien vor allem unter Betriebsbedingungen vorgekommen, die nicht den Bedingungen im Prüfmodus entsprechen, z.B. wenn die Klimaanlage eingeschaltet ist oder die Außentemperaturen sinken. „Dass die Emissionswerte bei aktiver Klimaanlage steigen, ist schon deshalb problematisch, weil die meisten Autofahrer sie regelmäßig einschalten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Auch das KBA ist aufmerksam geworden und hat bei Abgasmessungen im Frühling 2023 Auffälligkeiten beim BMW X3 xDrive 20d mit der Abgasnorm Euro 5 festgestellt. So werde die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert und ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Durch das Thermofenster werde schon bei Außentemperaturen, die im realen Betrieb normal sind, die Abgasrückführung reduziert. Damit liege nach der Rechtsprechung des EuGH eine Unzulässigkeit vor, stellte das KBA fest. Die Wirksamkeit der Schadstoffminderung werde bei den betroffenen Fahrzeugen in unzulässiger Weise reduziert, so das KBA.

Autohersteller begründen die Thermofenster häufig damit, dass sie notwendig seien, um den Motor vor Beschädigung zu schützen. „Dieser Argumentation hat der EuGH jedoch eine klare Absage erteilt. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine Abschalteinrichtung unzulässig, wenn sie schon unter normalen Betriebsbedingungen zu einer Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führt. Ausnahmen sind nur zulässig, um den Motor vor unmittelbarer Beschädigung zu schützen. Das ist aber beim Thermofenster nicht der Fall“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Wie das KBA weiter mitteilte sei BMW kooperativ und arbeite mit der irischen Behörde NSAI, die die Typengenehmigungen erteilt hat, an Software- und Hardwaremaßnahmen, um die beanstandeten Funktionen zu entfernen. Mit einem Update könne im Sommer gerechnet werden.

Der Bescheid des KBA ist noch nicht bestandskräftig. Dennoch müssen betroffene BMW-Fahrer damit rechnen, dass ein Rückruf auf sie zukommt. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend zu machen. Dies gilt umso mehr, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autohersteller bestehen. „Autokäufer haben dann Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Auto muss nicht zurückgegeben werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und steht betroffenen Autobesitzern als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal/





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