BodenWert Immobilien AG - Anleger bangen um ihr Geld

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Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen (so z.B. IMMOBILIEN FESTZINS Nr.37, Nr. 47 u.a.) der Ottobrunner BodenWert Immobilien AG gezeichnet haben, bangen um ihr Geld: 

Zum Teil erhalten sie keine Auszahlungen ihrer Zinsen trotz Fälligkeit. 

Mit Schreiben vom 30.06.2023 wurden die Anleger der Immobilien Festzins (IFZ) 41 bis 50 von der BodenWert Immobilien AG darüber informiert, dass die KALO Holding GmbH, die zugleich 60% Aktionärin der Bodenwert Immobilien AG ist, massive wirtschaftliche Probleme hat, und dass ein (teilweiser) Ausfall der Forderungen gegen die KALO Holding GmbH die finanzielle Lage auch der BodenWert Immobilien AG erheblich belaste.

 In dem Schreiben lautet es wie folgt: 

"Am 13.06.2023 teilte die KALO Holding GmbH dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der BodenWert Immobilien AG mit, dass die KALO Holding GmbH die von der BodenWert Immobilien AG gewährten Darlehen nicht, wie vereinbart, zum 30.06.2023 zurückführen kann

Gründe dafür sind:

a) ein stark verändertes Marktumfeld und die signifikant gestiegenen Zinsen sowie, dass

b) eine Darlehensrückzahlungsforderung der KALO Holding GmbH gegenüber einem Dritten völlig überraschend und kaufmännisch nicht vorhersehbar nun nicht an die KALO Holding GmbH zurückbezahlt wird,

c) die KALO GmbH auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen aus Mietüberschüssen ihrer Tochtergesellschaften erzielen kann, und

d) auf absehbare Zeit Verkäufe von Immobilienobjekten nur mit größeren Abschlägen durchführbar sind, so dass auch hier angesichts bestehender Belastungen nicht mit Mittelzuflüssen zu rechnen ist.

… 

Eine Insolvenz der KALO Holding GmbH würde umgehend auch zur Insolvenz der BodenWert Immobilien AG führen, da die KALO Holding GmbH nicht mehr für die laufenden Betriebskosten der BodenWert Immobilien AG aufkommen würde und somit die BodenWert Immobilien AG zeitnah wegen ihrer laufenden Verbindlichkeiten ihrerseits zahlungsunfähig würde".

Betroffene Anleger sollten sich dringend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Bodenwert Immobilen AG  warb die Anleger damit, dass diese eine dingliche Sicherheit für ihren Anlagebetrag erhalten würden und im Insolvenzfall auf das Grundstück zugreifen könnten. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall. Das Landgericht München hat diese Werbung der Bodenwert Immobilien AG bereits in 2020 als irreführend eingestuft (Landgericht München I, Az. 3 HK O18253/18, bestätigt durch OLG München, 29 U 2664/20).

Darüber hinaus wurde damit geworben, dass die Anleger einen konstanten Festzins von mindestens 7,5 % und die Auszahlung der Festzinsen zeitanteilig monatlich erhalten würden,  am Ende der Laufzeit würden die Anleger ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten. Die Inhaberschuldverschreibungen waren allerdings mit einem sog. qualifizierten Nachrang versehen, d.h. die Ansprüche der Anleger stehen damit nachrangig hinter den Ansprüchen von allen anderen Gläubigern.


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