„Bravo Hits Lato 2017“: Abmahnung durch RA Daniel Sebastian

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Wer heutzutage immer noch der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern. Gegenstand von Abmahnungen sind regelmäßig auch weiterhin sog. Compilations und Sampler.

Berichten zufolge ließ RA Daniel Sebastian erneut für DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen der Compilation „Bravo Hits Lato 2017“ abmahnen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Lieder in den Filesharing-Netzwerken Bittorrent und uTorrent über Online-Tauschbörsen (p2p).

RA Daniel Sebastian fordert daher im Namen seiner Mandantschaft auf, es ab sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke zum Download anzubieten und damit der Öffentlichkeit zugänglich (§ 19a UrhG) zu machen.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (hier 1000 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Folgende weitere Titel sind in der Compilation „Bravo Hits Lato 2017“ enthalten:

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  1. Despacito – Luis Fonsi
  2. What You Do – Margaret
  3. Thunder – Imagine Dragons
  4. Po Co – Kayah
  5. Cure – Lady Gaga
  6. I Feel It Coming – The Weeknd
  7. When We're High – LP
  8. Kissing Strangers – DNCE
  9. Se Fue – Arash / Mohombi
  10. Chasing Highs – Alma
  11. You Don't Know Me – Jax Jones
  12. Skin – Rag 'n' Bone Man
  13. Nentori – Arilena Ara
  14. Fight Back With Love Tonight – Kush Kush
  15. Spokój – Natalia Nykiel
  16. Done Da Da – Massari
  17. Volta – Sarsa
  18. Everyday – Ariana Grande
  19. Issues – Julia Michaels
  20. Nanana – The Kelly Family

Seite 2

  1. Biegne – Monika Lewczuk
  2. Headlong – R.I.O.
  3. Another Life – Afrojack / David Guetta
  4. Message Out to You – ATB / F51
  5. Ready to Jump – Omnikid
  6. L.A. Love – Mike Candys
  7. Middle of the Night – Martin Jensen / The Vamps
  8. Burden Down – Micar
  9. Rendezvous – Kronic
  10. Zagadka – Lanberry
  11. Ca Va Ca Va – Claudio Capéo
  12. Beachball – Nalin & Kane
  13. Stay – Zedd
  14. Vie en Rose – DJ Antoine
  15. Je M'En Ous – Ridsa
  16. Obietnice – Mateusz Gredzinski
  17. Milk & Honey – G Girls
  18. Mad World – Marcus Brodowski
  19. 8 Miejsc – Saszan
  20. Basta Boi – Alfons

Gefahr von Folgeabmahnungen

Zu beachten ist ferner, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern, wie Samplern und Compilations, z. B. „Bravo Hits“ oder eben sogenannten „German Top 100 Single Charts“-Containern, befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann.

Daher besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger einer „Bravo Hits Lato 2017“-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns auf unserer Homepage.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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